Münchwilen mahnt Einwohner zur fristgerechten Steuerzahlung
Wie die Gemeinde Münchwilen informiert, haben Steuerpflichtige die Verfallsanzeige für noch offene provisorische Kantons- und Gemeindesteuern 2022 erhalten.

Damit wird angezeigt, welche Beiträge bereits bezahlt beziehungsweise was dem Steuerkonto gutgeschrieben wurde. Der Restbetrag ist per Ende Oktober zur Zahlung fällig.
Eine fristgerechte Bezahlung lohnt sich, denn ab 1. November wird aufgrund der kantonalen Gesetzgebung auf dem noch offenen Betrag ein Verzugszins von 5,1 Prozent berechnet.
Im November werden offene Steuern kostenpflichtig gemahnt (35 Franken Mahngebühr). Besteht im Januar 2023 noch ein Ausstand, kann die Forderung ohne weitere Vorankündigung betrieben werden, was eine zusätzliche Mahngebühr von 100 Franken verursacht (zusätzlich zu den Betreibungskosten).
Abweichungen und Anpassungen
Sollte der provisorisch fakturierte Betrag gemäss eigener Berechnung wesentlich zu hoch sein, ist mit dem Steueramt Eiken Kontakt aufzunehmen. Bei wesentlichen und begründeten Abweichungen ist eine Anpassung der Rechnung möglich.
Wer die Steuern nicht vollständig bis 31. Oktober bezahlen kann, wird gebeten, sich frühzeitig bei der Abteilung Finanzen zu melden, damit ein Ratenzahlungsplan vereinbart werden kann.
Zu viel bezahlte Steuern werden mit der Veranlagung und definitiven Abrechnung mit Zins zurückbezahlt oder an eine andere Steuerforderung angerechnet.
Der Zins für Überzahlungen beträgt 0,1 Prozent. Für die Bezahlung der Steuern 2022 sind ausschliesslich die dafür abgegebenen Einzahlungsscheine zu verwenden.