Die Gemeinde Münchwilen weist darauf hin, dass die Bepflanzung an öffentlichen Strassen von Grundeigentümern ordnungsgemäss zurückgeschnitten werden muss.
Die Gemeindeverwaltung Münchwilen (AG).
Die Gemeindeverwaltung Münchwilen (AG). - Nau.ch / Simone Imhof
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In letzter Zeit wurde der Gemeinde vermehrt gemeldet, dass entlang von verschiedenen Gemeindestrassen Sträucher und Büsche in den Strassenraum hineinwachsen.

Pflanzen, die auf Gehwege und Strassen hinaushängen, behindern die Fussgänger und gefährden den Strassenverkehr.

Besonders gefährlich sind solche Behinderungen bei Strasseneinmündungen. Die Liegenschaftsbesitzer werden gebeten, die auf die Strassen, Plätze und Gehwege hineinwachsenden Bäume, Sträucher und Hecken zurückzuschneiden.

Appell an die Grundeigentümer

Aus Gründen der Verkehrssicherheit muss bei Einmündungen und Strassenabzweigungen die freie Durchsicht in einer Höhe zwischen 60 Zentimetern und drei Metern ab Strassenniveau gewährleistet sein.

Dabei ist darauf zu achten, dass die Strassennamentafeln und die Strassenlampen nicht verdeckt werden.

Die Grundeigentümer werden gebeten, das entsprechende Zurückschneiden vorzunehmen.

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