Mittags- und Nachtruhe
Die Bevölkerung wird auf die gemäss Polizeireglement geltende Mittags- und Nachtruhe hingewiesen

Die Bevölkerung wird auf die gemäss Polizeireglement geltende Mittags- und Nachtruhe hingewiesen. In Wohngebieten sind sämtliche lärmintensive Verrichtungen mit Maschinen und Werkzeugen im Freien von 12.00 bis 13.00 Uhr verboten und von 22.00 bis 06.30 Uhr das Erzeugen von jeglichem Lärm. Auch an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen sind Lärm erzeugende Arbeiten im Freien und in Werkstätten, Fabriken und anderen gewerblichen Arbeitslokalen verboten.