Wie die Gemeinde Herznach-Ueken bekannt gibt, gelten in Anlehnung an das Polizeireglement neue Ruhezeiten.
Die Gemeindeverwaltung Herznach.
Die Gemeindeverwaltung Herznach. - Nau.ch / Simone Imhof
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In Anlehnung an das Polizeireglement gelten in der Gemeinde Herznach-Ueken neue Ruhezeiten.

In Wohngebieten sind sämtliche lärmintensiven Verrichtungen mit Maschinen und Werkzeugen im Freien von 12 Uhr bis 13 Uhr untersagt. Das Erzeugen jeglichen Lärms, der die Nachtruhe stört, ist von 22 Uhr bis 6.30 Uhr verboten.

An Sonn- und gesetzlichen Feiertagen sind Lärm erzeugende Arbeiten im Freien und in Werkstätten, Fabriken sowie anderen gewerblichen Arbeitslokalen verboten.

Zulässig sind nicht aufschiebbare landwirtschaftliche Tätigkeiten. Ausnahmen können vom Gemeinderat bewilligt werden.

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