Wie die Gemeinde Herznach-Ueken mitteilt, haben Angehörige bis spätestens am 15. Februar 2024 die Möglichkeit Grabschmuck sowie Bepflanzung abzuholen.
Die katholische Pfarrkirche St. Niklaus in der Gemeinde Herznach.
Die katholische Pfarrkirche St. Niklaus in der Gemeinde Herznach. - Nau.ch / Simone Imhof
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Auf dem Friedhof Herznach-Ueken werden unter Einhaltung der gesetzlichen Ruhezeit Urnen- und Erdgräber geräumt.

Die Urnengräber des Zeitraums von 1994 bis 2003 sowie die Erdgräber des Zeitraums von 1993 bis 2003.

Die der Verwaltung bekannten Angehörigen, wurden schriftlich informiert. Für die Angehörigen besteht ein Anspruch auf das Grabdenkmal und die Pflanzen.

Grabräumung bis 15. Februar 2024 möglich

Die Angehörigen haben die Möglichkeit die Gräber bis spätestens am 15. Februar 2024 zu räumen.

Nach unbenütztem Ablauf der Frist wird die Grabräumung seitens der Gemeinde veranlasst.

Grabmal und Pflanzen gehen an die Gemeinde über, ohne dass daraus ein Entschädigungsanspruch der Angehörigen entsteht.

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