Herznach: Ergänzungswahl Schulpflege erster Wahlgang
Am 17.05.2020 findet die Ergänzungswahl für ein Mitglied der Schulpflege für den Rest der Amtsperiode vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2021 statt.

Gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) können Personen, die sich als Kandidatin oder Kandidat zur Verfügung stellen möchten, bis spätestens am 44. Tag vor dem ersten Wahlgang vorgeschlagen werden. Wahlvorschläge, welche von mindestens 10 Stimmberechtigen zu unterzeichnen sind, müssen bis am Freitag, 03. April 2020, 12.00 Uhr, der Gemeindekanzlei abgegeben werden.
Wird die Anmeldung bis zum genannten Termin in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung eingeworfen, gilt diese als rechtzeitig eingereicht. Die notwendigen Formulare können von der Gemeindekanzlei bezogen oder im Internet heruntergeladen werden.
Gemäss § 30 GPR kann zudem jeder wahlfähige Kandidat Stimmen im ersten Wahlgang erhalten.