Gegen den Vertragsabschluss des Gemeinderats Gipf-Oberfrick für die Regionalisierung der Brunnenmeisterdienste wurde eine Gemeindebeschwerde eingereicht.
Der Gemeinderat. - Symbolbild
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Wie die Gemeinde Gipf-Oberfrick berichtet, wird in der Neuen Fricktaler Zeitung vom 9. September 2021 informiert, dass «eine Gruppe besorgter Bürger» eine Gemeindebeschwerde beim Kanton eingereicht hat, die sich gegen den Vertragsabschluss des Gemeinderats Gipf-Oberfrick für die Regionalisierung der Brunnenmeisterdienste wendet.

Unter dem Titel «der Brunnenmeister gehört zum und ins Dorf» machen die «besorgten Bürger» geltend, dass der Vertrag der Gemeindeversammlung hätte unterbreitet werden müssen.

Der Gemeinderat äussert sich dazu wie folgt

Die Nachfolgeregelung des jetzigen Brunnenmeisters mit einem Pensum von 70 Prozent (für diese Dienste) hat der Gemeinderat rechtzeitig, vor über zwei Jahren, aufgenommen. Zuerst wurde intern mit den Mitarbeitenden geklärt, wie die künftige Organisation der Brunnenmeisterdienste und des Bauamts erfolgen soll.

Rasch wurde klar, dass eine Zusammenarbeit mit den Nachbargemeinden geprüft werden soll. Nach verschiedenen Sitzungen haben sich die Gemeinderäte Frick, Oberhof, Oeschgen, Wittnau und Wölflinswil für eine regionale Lösung entschieden.

Frick und Wittnau haben diese Zusammenarbeit bereits seit Anfang 2021 umgesetzt. Ein Team von fachlich gut ausgebildeten Personen kann so die technischen Arbeiten der Wasserversorgung in den Gemeinden betreuen. Die Vorteile in Bezug auf Fachkompetenz, Sicherheit, Stellvertretung und Pikettdienst überwiegen.

Eine schriftliche Auskunft der Rechtsabteilung liegt vor

Der Gemeinderat hat die regionale Lösung für dieses Teilzeitpensum des Brunnenmeisters mehrmals kommuniziert. Zweimal an der Gemeindeversammlung, in der Presse und im offiziellen Publikationsorgan. Über den Rechtsdienst der Gemeindeabteilung hat er abklären lassen, ob ihm die Kompetenz für diesen Vertragsabschluss zusteht.

Es liegt die schriftliche Auskunft der Rechtsabteilung vor, dass der Gemeinderat diesen Vertrag selber abschliessen kann. Gestützt darauf und weil es sich um keinen politischen, sondern um einen personellen und organisatorischen Entscheid handelt, hat er sich für dieses Vorgehen entschieden.

Das ganze Verfahren ist somit aus Sicht des Gemeinderats korrekt und transparent abgelaufen. Der Gruppe besorgter Bürger wurde auf Anfrage hin, am 20. August 2021, sämtliche Handlungen und Abklärungen detailliert dargelegt und auch Gesprächsbereitschaft angeboten. Diese Auflistung, der Vertrag und weitere Unterlagen können hier eingesehen werden.

Die Zeiten verändern sich

Mit der Regionalisierung der Brunnenmeisterdienste wird die fachtechnische Betreuung der Versorgungsanlagen unserer Gemeinde einem ausgebildeten Team, das von der Gemeinde Frick angestellt ist, übergeben. Die ganze Wasserversorgung bleibt aber nach wie vor in der Hand des Gemeinderats.

Die Zeiten verändern sich und gerade bei Arbeiten, für die ein 24-Stunden-Pikettdienst notwendig ist und in den einzelnen Gemeinden nur ein Teilzeitpensum abdecken, ist eine Zusammenarbeit über die Gemeindegrenze hinweg sinnvoll.

Wichtiger ist ein kompetentes Team

Es ist nicht entscheidend, ob der Brunnenmeister im Dorf wohnt, sondern es ist entscheidend, dass die Betreuung der wichtigen Wasserversorgungsanlagen durch ein kompetentes Team rund um die Uhr gewährleistet ist.

Die in diesem Bereich vorgenommene Regionalisierung hat nichts mit der von der Gruppe besorgter Bürger im Zeitungsartikel erwähnten «Vorbereitung einer Gemeindefusion» zu tun. Der Gemeinderat hegt diesbezüglich keine Absichten.

Im Gegenteil. Im Zuge der Neuorganisation der Brunnenmeisterdienste und des Bauamts ist es vorgesehen, das dorfeigene Bauamt zu stärken. Weil dort immer mehr Arbeiten anfallen, wird der kommenden Gemeindeversammlung ein Stellenausbau beantragt.

Nach Beschwerde gilt es, den Entscheid abzuwarten

Nachdem eine Beschwerde gegen den Vertragsabschluss des Gemeinderats beim Departement Volkswirtschaft und Inneres eingereicht worden ist, gilt es nun, den Entscheid dieser Instanz abzuwarten.

Danach informiert der Gemeinderat erneut. Unabhängig vom Entscheid läuft die Planung für die Regionalisierung der Brunnenmeisterdienste ab dem 1. Januar 2022 gemäss dem abgeschlossenen Vertrag.

Falls der Kanton den Vertrag als nichtig erklärt, wovon der Gemeinderat nicht ausgeht, muss die Situation neu beurteilt werden.

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