Wie die Gemeinde Gansingen mitteilt, ist die Hundetaxe gegen Ende April zu entrichten und die Leinenpflicht bis 31. Juli zu befolgen.
Dorfstrasse in der Gemeinde Gansigen.
Dorfstrasse in der Gemeinde Gansigen. - Nau.ch / Simone Imhof
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Die Erhebung der Hundetaxe sowie die Nachführung der Hundekontrolle stehen bald wieder an.

Alle Hundehalter, welche neu einen Hund haben, werden gebeten, zwecks Registrierung des Hundes bis am Freitag, 14. April 2023 die Gemeindekanzlei per Mail oder Telefon zu informieren.

Es ist eine Heimtierausweiskopie abzugeben. Bis zu selbigem Datum sind auch Austragungen aus dem Hunderegister zu melden.

Die Hundetaxe beträgt 120 Franken und wird gegen Ende April 2023 in Rechnung gestellt.

Hundehalter müssen die Leinenpflicht beachten

Während der Setzzeit und der Aufzucht der Rehkitze besteht nach der Jagdverordnung des Kantons Aargau eine Leinenpflicht für sämtliche Hundearten.

Unter § 21 dieser Verordnung wird dies wie folgt umschrieben: „Hunde sind im Wald und am Waldrand vom 1. April bis 31. Juli an der Leine zu führen.

In der übrigen Zeit können Hunde auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht ohne Leine geführt werden.

Für Jagd- und Polizeihunde beim Einsatz und der Ausbildung gelten diese Einschränkungen nicht.

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