Wie die Gemeinde Frick meldet, werden die Rechnungen für die Hundetaxe 2024 an alle Hundehalter Anfang Mai versandt. Die Taxe beträgt pro Hund 120 Franken.
Hauptstrasse in Frick Unterdorf.
Hauptstrasse in Frick Unterdorf. - Nau.ch / Simone Imhof
Ad

Falls jemand seinen Hund nicht mehr hält, wird um eine Mitteilung an die Einwohnerdienste telefonisch oder per E-Mail gebeten.

Neue Hundehalter werden gebeten, ihre Hunde bis Ende April 2024 zu melden und einzulösen.

Dazu wird der Heimtierausweis, das Impfbüchlein oder der Amicus-Ausweis benötigt.

Die Hundetaxe für das Jahr 2024 beträgt gemäss Beschluss des Regierungsrates 120 Franken.

Neue Meldepflicht für Züchter

Der Regierungsrat hat die Verordnung zum Hundegesetz (HuV) revidiert. Die Änderung trat per 1. März 2024 in Kraft.

Züchter müssen neu die Hunde bei der Wohnsitzgemeinde anmelden, wenn sie diese länger als drei Monate behalten (bisher sechs Monate).

Änderungen bei Einsatzhunden

Bei den Einsatzhunden im Dienst der Öffentlichkeit gibt es einige Anpassungen.

Bisher mussten Hunde vom Schweizerischen Verein für Such- und Rettungshunde (REDOG) anerkannt sein.

Neu werden alle Vereine berücksichtigt, die der Internationalen Rettungshunde-Organisation (IRO) angehören.

Bedingungen für Herdenschutzhunde

Ab 1. März 2024 werden weitere bisher nicht berücksichtigte Hunde, die ebenfalls wichtige Dienste im öffentlichen Interesse leisten, von der Hundetaxe befreit.

Vorausgesetzt wird, dass diese Hunde durch das Bundesamt für Umwelt (BAFU) als offizielle Herdenschutzhunde gefördert werden.

Um von der Hundesteuer befreit zu werden, müssen Hundehaltende der Gemeinde Nachweisdokumente einreichen.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

BAFUFrankenUmweltHundFrick