Wie die Gemeinde Eiken mitteilt, sind Grundeigentümer verpflichtet, Bäume und Sträucher, die in den Strassenraum ragen, zurückzuschneiden.
Eingang des Gemeindehauses in Eiken.
Eingang des Gemeindehauses in Eiken. - Nau.ch / Simone Imhof
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Das Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern entlang von Verkehrsräumen stellt insbesondere in der Vegetationsperiode eine Daueraufgabe dar. Nur durch einen regelmässigen Rückschnitt können klar definierte Verkehrsräume mit entsprechend guten Übersichtsverhältnissen sowie die Verkehrssicherheit gewährleistet werden.

Die lichte Höhe für auf die Strasse hinausragende Äste hat 4,5 Meter und über Gehwegen 2,5 Meter zu betragen. An Einmündungen und Strassenverzweigungen muss zudem ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 80 Zentimeter und einer solchen von drei Meter gewährleistet sein.

Verkehrssignale, Hydranten und Strassenlampen sind von überragenden Ästen frei zu schneiden. Die Einwohner der Gemeinde Eiken sind gebeten, ihre Bäume und Sträucher vorschriftsgemäss zurückzuschneiden.

Schutz der Tiere

Zudem sollen die Einwohner zum Schutz der Vogelwelt beachten, dass das Brutgeschäft der Vögel gemäss Art. 17, Abs. 1, lit. b. Jagdgesetz nicht gestört werden darf, während der Brutzeit einheimischer Vögel zwischen 1. März und 30. September kein Radikalschnitt an Hecken erfolgen soll.

Bei hohem Anteil an Früchte tragenden Heckenarten, welche Tieren eine wichtige Nahrungsquelle im Winter bieten, soll der Schnitt erst im Februar beziehungsweise März durchgeführt werden.

Ein sanfter Rückschnitt respektive der Rückschnitt einzelner Äste zur Einhaltung der Sichtzone und des Strassenabstandes mittels manueller Schere ist aber jederzeit möglich.

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