Böztal erfasst leerstehende Wohnungen und Häuser
Das Bundesamt für Statistik (BFS) führt jedes Jahr die Zählung der leerstehenden Wohnungen durch.
Die Gemeinde Böztal bittet ihre Einwohner darum, bei der Erhebung dieser Daten behilflich zu sein.
Als Leerwohnungen beziehungsweise leerstehende Wohnungen gelten alle möblierten und unmöblierten Wohnungen, welche bestimmte Bedingungen erfüllen.
Dazu gehören Wohnungen oder Einfamilienhäuser, welche am Stichtag (1. Juni) zur dauerhaften Miete von mindestens drei Monaten oder zum Kauf angeboten werden.
Meldung bis am 31. Mai 2024
Dazu gehören auch annähernd fertig erstellte Wohnungen, die zur Miete oder zum Verkauf ausgeschrieben sind, deren Innenausbau jedoch erst nach Mietvertrags- oder Verkaufsabschluss zu Ende geführt wird.
Ferien- oder Zweitwohnungen und -häuser zählen als leerstehende Wohnungen, sofern sie zur Dauermiete von mindestens drei Monaten oder zum Verkauf ausgeschrieben sind.
Die Gemeinde bittet darum, Leerwohnungen der Gemeindeverwaltung bis am 31. Mai 2024 per Mail oder mittels schriftlicher Mitteilung in den Gemeindebriefkasten zu melden.
Anzugeben ist auch die entsprechende Adresse.