Im September wurden in Freiburg drei Elektrotrottinetts beschlagnahmt, die die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h um das Siebenfache überschritten.
Vitesse eines Trottinettes. - Kapo FR
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Polizei in Freiburg hat Anfang September drei E-Trottinetts aus dem Verkehr gezogen.
  • Alle drei waren frisiert und konnten die erlaubte Höchstgeschwindigkeit weit übertreffen.
  • Ein Fahrzeug konnte ein Tempo von 148 Kilometern pro Stunde erreichen.

Seit Anfang September hat die Kantonspolizei Freiburg drei Lenker von Elektrotrottinetts kontrolliert, die mit einer höheren Geschwindigkeit als den erlaubten 20 km/h unterwegs waren.

Der erste Lenker im Alter von 26 Jahren wurde in Le Pâquier-Montbarry kontrolliert und war im Besitz eines Fahrzeugs mit überhöhter Leistung (5'400W anstelle der erlaubten 500W), das mit einem Gerät zur Geschwindigkeitsbegrenzung ausgestattet war.

Bei den Messungen wurde festgestellt, dass das Fahrzeug eine Geschwindigkeit von 88 km/h erreichen konnte.

Der Lenker wurde bei der zuständigen Behörde angezeigt

Der zweite Lenker im Alter von 39 Jahren wurde in Bulle mit einem Elektrotrottinett mit einer Leistung von 11'000W kontrolliert. Das Zweirad war zudem mit einer Vorrichtung ausgestattet, die nach den Messungen der Polizei einen Geschwindigkeitswechsel von 20 km/h bis zu 148 km/h ermöglichte.

Der dritte Lenker im Alter von 26 Jahren wurde mit einem Trottinett kontrolliert, das mit zwei 500WMotoren ausgestattet war und eine Geschwindigkeit von 50 km/h erreichte. Die drei Trottinetts wurden beschlagnahmt und die Lenker bei der zuständigen Behörde angezeigt.

Erwerb von Fahrzeugen mit überhöhter Leistung

Die Kantonspolizei möchte daran erinnern, dass der Erwerb von Fahrzeugen mit überhöhter Leistung sowie der Kauf und die Installation von Geräten zur Geschwindigkeitsänderung erlaubt sind. Es ist jedoch strengstens verboten, mit solchen Fahrzeugen im öffentlichen Raum zu fahren.

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