Die Freiburger Grossrätinnen und Grossräte haben am Donnerstag einstimmig eine Totalrevision des Gesetzes über den Datenschutz (DSchG) angenommen.
Kanton Zürich
Wappen des Kantons Zürich. (Symbolbild) - Keystone

Die Freiburger Grossrätinnen und Grossräte haben am Donnerstag einstimmig eine Totalrevision des Gesetzes über den Datenschutz (DSchG) angenommen.

Die vorherige Version stammte aus dem Jahr 1994, also aus den Anfängen des Internets. In dieser Zeit verfügten die Behörden noch nicht über E-Mails.

Der Gesetzestext passt die kantonale Gesetzgebung an die neuen sozialen und technologischen Bedingungen an, die durch die «explosionsartige Nutzung» der Informations- und Kommunikationstechnologien entstanden sind, wie Grossrat Christian Clément (Mitte/Arconciel), Präsident der beratenden Kommission, zusammenfasste.

Kantonales Recht mit den neuen Standards

Die vom neuen Bundesgesetz und den europäischen Referenztexten inspirierte Totalrevision bringe das kantonale Recht mit den neuen Standards in einem sich rasch entwickelnden Rechtsbereich in Einklang, sagte Staatsratspräsident Didier Castella (FDP).

Der Direktor der Institutionen sprach von einem «besonders technischen» Dossier.

didier castella
FDP-Staatsrat Didier Castella. - sda - KEYSTONE/ANTHONY ANEX

Der neue Text bleibe jedoch ein Rahmengesetz. Es lege nicht selbst fest, welche Massnahmen in jedem einzelnen Fall zu ergreifen seien, sondern nur eine Reihe allgemeiner Regeln, die einzuhalten seien.

In erster Linie wolle die Revision die Rechte der Freiburgerinnen und Freiburger angesichts der immer zahlreicheren und komplexeren Verarbeitung ihrer Daten stärken.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

DatenDatenschutzgesetz