Hurden SZ: Haus abgebrannt – Putzfrau muss vor Gericht!
Nachdem letztes Jahr ein Haus in Hürden SZ niederbrannte, haben die Hausbesitzer ihre Reinigungskraft angezeigt. Nun hat das Bezirksgericht entschieden.

Das Wichtigste in Kürze
- In Hurden SZ ist letztes Jahr ein Wohnhaus abgebrannt.
- Die Reinigungskraft der Hausbesitzer wurde nun vom Bezirksgericht verurteilt.
Kürzlich wurde im Bezirksgericht Höfe verhandelt. Nach dem letztjährigen Hausbrand in Hurden SZ musste sich eine beschuldigte Reinigungskraft vor einem Einzelrichter verantworten.
Die Privatklägerschaft, die Besitzer des abgebrannten Hauses und ihre Vertreter, wollten diese zur Rechenschaft ziehen.
Schwedenofen-Asche führte zu Hausabriss
Dem Vorwurf der Kläger zufolge, habe die 66-Jährige die Asche eines Schwedenofens unsachgemäss und fahrlässig entsorgt. Ein Holzregal im Haus habe Feuer gefangen, nachdem die Frau die Asche in einem ungeschlossenen Eimer dort deponiert habe.
Wie der «Bote der Urschweiz» berichtet, soll das Wohnhaus so stark beschädigt worden sein, dass es abgerissen werden musste.
Die Verteidigungsversuche der Frau und ihres Rechtsbeistandes wussten den Einzelrichter nur mässig zu überzeugen. Die angegebenen Alternativgründe, wie Brandstiftung durch Dritte oder technische Mängel am Haus, änderten am Urteil nichts.
Schadenssumme in Höhe von zwei Millionen Franken
Aufgrund der Lebensumstände der 66-Jährigen wurde sie nur zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 50 Franken verurteilt. Das, obwohl sich die entstandene Schadenssumme auf fast zwei Millionen Franken beläuft.
Zusätzlich zur Geldstrafe bei einer Probezeit von zwei Jahren fallen für die Frau Gerichtskosten in Höhe von 5000 Franken an.
Wie die Zeitung weiter berichtet, sei das Urteil des Einzelrichters noch nicht rechtskräftig.