Überprüfung der Kleinsiedlungen in Herdern 2022
Wie die Gemeinde Herdern mitteilt, wurde vom Regierungsrat die Revision zur Prüfung der Kleinsiedlungen auf Trennung Bau- und Nichtbaugebiet verabschiedet.

Im Thurgau gibt es Kleinsiedlungen, welche als Weilerzone ausgeschieden und als dem Baugebiet zugehörig betrachtet wurden. Dies widerspricht den Bundesvorgaben, wonach Kleinsiedlungen im kantonalen Richtplan zu verzeichnen seien und diese für die jeweilige Zonenzugehörigkeit Grundkriterien zu erfüllen hätten.
In der Politischen Gemeinde Herdern war in einem ersten Schritt lediglich der Weiler Wilen betroffen, welcher als der Bauzone zugehörig betrachtet wurde. Ursprünglich bestand von Seiten Amt für Raumentwicklung (ARE) die Absicht, Wilen in eine Erhaltungszone umzuzonen und damit dem Nichtbaugebiet zuzuordnen. Dies konnte durch die Intervention des Gemeinderates unterbunden werden.
Dem ARE wurde klar aufgezeigt, dass Wilen sämtliche Kriterien für den Verbleib in einer Bauzone erfüllt. Im Zuge der Vernehmlassung zur Richtplanrevision hat der Gemeinderat zudem angeregt, die bisher der Landwirtschaftszone zugehörigen Kleinsiedlungen Ammenhausen, Liebenfels und Kugelshofen einer Erhaltungszone zuzuweisen.
Umzonung von Gebieten
Hintergrund ist, dass in einer Erhaltungszone rechtmässig erstellte erleichtert für andere Nutzungen zur Verfügung gestellt werden können. Dies aber verbunden mit immer noch sehr restriktiven Bedingungen. Damit sollen diese Kleinsiedlungen auch für die Zukunft überlebensfähig sein und belebt werden.
Für die Kleinsiedlungen Ammenhausen und Liebenfels wurde der Argumentation des Gemeinderates gefolgt und eine Umzonung in eine Erhaltungszone zugestimmt. Bei der Kleinsiedlung Kugelshofen ist der Gemeinderat am Grundkriterium von mindestens fünf vorhandenen Wohnbauten leider gescheitert, da nur deren vier ausgewiesen werden konnten.