Thurgau: Externe Vernehmlassung zum Steuergesetz
Wie der Kanton Thurgau mitteilt, wurde eine Änderung des Gesetzes über die Staats- und Gemeindesteuern (Steuergesetz) in eine externe Vernehmlassung gegeben.

Die Organisation des Steuerwesens im Kanton Thurgau orientiert sich an einer vom Gesetzgeber vorgegebenen Arbeitsteilung zwischen Kanton und Gemeinden.
Während der Kanton die Hauptverantwortung für die Veranlagung natürlicher und juristischer Personen sowie den Steuerbezug der Grundstückgewinnsteuer, der Liegenschaftensteuer, der Staats- und Gemeindesteuern juristischer Personen, der direkten Bundessteuer und der Steuerbussen sowie für die Quellensteuererhebung trägt, stehen die Gemeinden in Bezug der Führung des Steuerregisters, der Unterstützung im Veranlagungsverfahren sowie den Steuerbezug der Staats- und Gemeindesteuern natürlicher Personen in der Pflicht.
Änderung des Steuergesetzes
Für die Kerntätigkeiten der Gemeindesteuerämter wird eine Mitwirkungsentschädigung ausgerichtet.
Die selbständige Veranlagungstätigkeit wird separat mit einer Veranlagungsentschädigung vergütet.
Mit der Änderung des Steuergesetzes will der Regierungsrat die Entschädigungsregelung anpassen.
Die Autonomie der Gemeinden langfristig stärken
Die bisherige Regelung für die Mitwirkung der Gemeinden an der Veranlagung natürlicher Personen und für den Steuerbezug natürlicher Personen ist nach dem Giesskannenprinzip ausgestaltet.
Um die Steuerämter zu einem stärkeren Engagement im Veranlagungsbereich zu animieren, sieht der Regierungsrat andere Entschädigungsansätze vor.
Im Weiteren soll die Stellung der Gemeinden gestärkt werden, indem die Möglichkeit geschaffen wird, sich für die entschädigungspflichtigen Tätigkeiten mit anderen Gemeinden zusammenzuschliessen, um Synergieeffekte zu erzielen.
Dies soll ebenfalls finanziell gefördert werden und die Autonomie der Gemeinden langfristig stärken.
Es wurden neue Entschädigungsansätze diskutiert
Eine gemischte Arbeitsgruppe von Vertretern der kantonalen Steuerverwaltung sowie Vertreterinnen und Vertretern des Verbandes Thurgauer Gemeinden (VTG) hat die neue Entschädigungsansätze diskutiert.
Die Ergebnisse fliessen in eine Gesetzesanpassung ein, die der Regierungsrat nun in eine externe Vernehmlassung gegeben hat.
Gestützt auf die neue Gesetzesbestimmung sollen in der Entschädigungsverordnung die Details geregelt werden.
Das Vernehmlassungsverfahren dauert bis am 20. Oktober 2023. Sämtliche Unterlagen sind online einsehbar.