Reitplatz beim Gestüt «Seebligg» kann bleiben
Wie der Kanton Thurgau berichtet, verzichtet das Departement für Bau und Umwelt auf ein aufsichtsrechtliches Verfahren in Romanshorn.

Im Juli 2023 beurteilte die Stadt Romanshorn ein nachträgliches Baugesuch betreffend den Reitplatz beim Gestüt Seebligg.
Das ausserhalb der Bauzone projektierte Vorhaben wurde dabei als nicht bewilligungsfähig beurteilt und die Baubewilligung verweigert, dies nicht zuletzt wegen des durch das kantonale Amt für Raumentwicklung ergangenen Negativentscheids.
Allerdings gelangte die Stadt Romanshorn zum Schluss, dass aufgrund von Verhältnismässigkeitsüberlegungen auf den Rückbau verzichtet und der Reitplatz einstweilen geduldet werden könne, sofern ökologischer Ausgleich geschaffen werde.
Der Entscheid ist von grundsätzlicher raumplanerischer Bedeutung. Das DBU nahm daher mit der Stadt Kontakt auf und forderte sie auf, den Entscheid näher zu begründen.
DBU verzichtet auf Verfahren
In der Folge äusserten sich sowohl die Stadt Romanshorn als auch die Bauherrschaft nochmals ausführlich zur Situation und zur Entscheidfindung.
Es wurde nachvollziehbar dargelegt, dass der Fortbestand des Reitplatzes unter Kompensationsauflagen in der konkreten Situation eine sachgerechte Lösung darstellt und mit Blick auf die Verfahrensgeschichte auch Aspekte des Vertrauensschutzes zu beachten sind.
Das DBU verzichtet daher auf die Eröffnung eines aufsichtsrechtlichen Verfahrens. Das Departement wird aber die Umsetzung der angeordneten Ersatzmassnahmen begleiten.