Kanton Thurgau: QR-Code soll Fälschungen von Betreibungsauszügen stoppen
Im Bezirk Arbon TG tragen Betreibungsregisterauszüge seit Montag einen QR-Code zur Echtheitsprüfung. Ab 31. August 2026 soll der ganze Kanton folgen.

Schweizweites Novum: Betreibungsregisterauszüge des Kantons Thurgau verfügen über Echtheitsprüfung Betreibungsregisterauszüge werden immer wieder gefälscht. Das Amt für Betreibungs- und Konkurswesen des Kantons Thurgau reagiert nun mit einer Echtheitsprüfung mittels QR-Codes darauf. Gestern startete im Betreibungsamt Bezirk Arbon die Pilotphase.
Der Service stellt schweizweit ein Novum dar.
Seit gestern sind die Betreibungsregisterauszüge, die das Betreibungsamt Bezirk Arbon ausstellt, mit einer Echtheitsprüfung versehen. Diese erfolgt über einen QR-Code. «Leider werden Betreibungsregisterauszüge heute immer wieder gefälscht», sagt Roger Wiesendanger, Amtsleiter Amt für Betreibungs- und Konkurswesen.
Ein Stempel und eine Unterschrift allein seien entsprechend keine ausreichende Garantie für die Echtheit eines Dokuments. «Solange hybride Betreibungsregisterauszüge – also sowohl in physischer als auch in digitaler Form – erstellt und ausgegeben werden, besteht ein Bedürfnis nach einer einfachen und zuverlässigen Echtheitsprüfung.»
Dieses Bedürfnis sei insbesondere von Unternehmen bereits seit längerer Zeit an das Amt für Betreibungs- und Konkurswesen herangetragen worden, sagt Wiesendanger. Den Stein ins Rollen brachte eine Anfrage der Firma GLAUX GROUP AG sowie der BK Solution AG für die Implementierung und Pilotierung dieser Lösung beim Amt. «Wir haben die Möglichkeit geprüft und uns bewusst dafür entschieden, den Pilot zu unterstützen, da wir darin einen sinnvollen Zusatznutzen und eine zeitgemässe Dienstleistung für unsere Kundinnen und Kunden sehen.»
Derzeit keine zusätzlichen Kosten
Der Pilotversuch startete gestern Montag im Betreibungsamt Bezirk Arbon. Sofern der Pilot ohne relevante Fehler verläuft, ist ab Montag, 31. August 2026, die Einführung in allen Bezirken des Kantons Thurgau vorgesehen. Für die Bürgerinnen und Bürger, die einen Betreibungsregisterauszug bestellen, bringt der neue Service derzeit keine zusätzlichen Kosten mit sich und auch der Bestellvorgang ändert sich nicht.
Der Service stellt schweizweit ein Novum dar. Es ist aber vorgesehen, die Echtheitsprüfung auch für den eidgenössischen Betreibungsregisterauszug einzusetzen. Deren Einführung wurde von National- und Ständerat bereits beschlossen.
«Das Amt für Betreibungs- und Konkurswesen des Kantons Thurgau sammelt mit dem Pilotprojekt somit bereits frühzeitig Erfahrungen mit einer Lösung, die künftig auch auf nationaler Ebene relevant werden könnte», sagt Wiesendanger.






