Kanton Thurgau: Prämienverbilligung soll automatisch berechnet werden
Im Kanton Thurgau sollen 40'000 Bezügerinnen und Bezüger künftig kein Formular mehr ausfüllen müssen. Die Vernehmlassung dauert bis zum 3. Januar 2027.

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat das teilrevidierte Krankenversicherungsgesetz in eine externe Vernehmlassung gegeben. Die Änderung digitalisiert das System der individuellen Prämienverbilligung (IPV): Die Neuerungen sollen die Bezügerinnen und Bezüger entlasten sowie das System gerechter und transparenter machen.
Das heutige System der individuellen Prämienverbilligung basiert auf einem reinen Antragsverfahren. Jede Person mit Anspruch auf IPV muss jährlich ein papierisches Formular zur Auszahlung der IPV ausfüllen. Neu soll der IPV-Anspruch automatisch aufgrund der Steuerdaten beurteilt werden. Ein Antrag per Formular ist nicht mehr nötig.
Damit werden 40'000 Bürgerinnen und Bürger von einem jährlichen Administrativantrag entlastet und die Prozesse in der Verwaltung gestrafft.
Im Zuge der Modernisierung des IPV-Systems sollen zudem Fehlanreize beseitigt werden, so dass das System gerechter und transparenter würde. Das heutige IPV-System basiert zudem auf einem einfachen Stufenmodell mit vier Stufen (drei Stufen für Erwachsene und eine Stufe für Kinder). Massgebende Bemessungsgrundlage ist die einfache Steuer der satzbestimmenden Faktoren zu 100 %.
Neu werden nicht gerechtfertigte Abzüge in den Steuerdaten rausgerechnet, etwas Investitionen in Liegenschaftsunterhalt, so dass nur noch Personen eine IPV erhalten, welche diese tatsächlich benötigen. Zudem ist ein stufenloser IPV-Anspruch vorgesehen, was Schwelleneffekte verhindert und die Verteilgerechtigkeit erhöht.
Die Revision hat auch positive Auswirkungen auf die Finanzen. Die jährlichen Betriebskosten sinken langfristig um rund eine Million Franken pro Jahr. Die Investitionskosten betragen rund vier Millionen Franken. Die Vernehmlassung dauert bis am 3. Januar 2027.






