Die Kantonspolizei Thurgau hat am Donnerstagmorgen 20 Lenkende mit vereisten Scheiben aus dem Verkehr gezogen. Sie wurden zur Anzeige gebracht.
Thurgau: Vereiste Scheiben
Thurgau: Vereiste Scheibe - Kantonspolizei Thurgau
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Einsatzkräfte der Kantonspolizei Thurgau kontrollierten am Donnerstagmorgen acht Autofahrerinnen und Autofahrer, die in Kreuzlingen, Amriswil, Hörhausen, Thundorf und Wigoltingen mit vereisten Scheiben unterwegs waren.

Zwölf Autofahrerinnen und Autofahrer mussten am Freitagmorgen in Tägerwilen, Müllheim, Diessenhofen, Kreuzlingen und Eschenz mit vereister Frontscheibe aus dem Verkehr gezogen werden.

Die Lenkenden müssen mit einem Entzug des Führerausweises rechnen

Die 20 Automobilisten werden bei der Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht. Die Kantonspolizei Thurgau macht auf die Gefahren aufmerksam:

Wer mit eingeschränkter Sicht unterwegs ist, gefährdet sich selbst, seine Mitfahrer und andere Verkehrsteilnehmer. Zudem muss mit einem Entzug des Führerausweises gerechnet werden.

Das Strassenverkehrsgesetz schreibt vor, dass das Fahrzeug in betriebssicherem und vorschriftsgemässem Zustand gelenkt werden muss. Das bedeutet unter anderem, dass die Fahrerin oder der Fahrer in alle Richtungen freie Sicht hat.

Die Sicht bei den Fahrzeugen war teilweise stark eingeschränkt.
Die Sicht bei den kontrollierten Fahrzeugen war teilweise sehr stark eingeschränkt. - Kantonspolizei Thurgau

Neben der Front- und den vorderen Seitenscheiben sind auch Scheinwerfer, Rückspiegel, Blinker sowie das Fahrzeugdach und die Motorhaube von Eis und Schnee zu befreien.

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