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Frauenfeld plant 2024 zusätzliche Schalterschliessungen

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Wie die Gemeinde Frauenfeld informiert, müssen zusätzliche Schalterschliessungen im Zusammenhang mit Feier- und Ruhetagen festgelegt werden.

Die Frauenfeld-Will Bahn am Bahnhof Frauenfeld.
Die Frauenfeld-Will Bahn am Bahnhof Frauenfeld. - Nau.ch / Miriam Danielsson

Der Stadtrat hat 2013 beschlossen, dass trotz Wegfallens der bezahlten Brückentage (infolge Reduktion der wöchentlichen Arbeitszeit) bei entsprechender Konstellation weiterhin die Möglichkeit bestehen soll, zusätzlich zum Freitag nach Auffahrt Brückentage im Zusammenhang mit Feier- und Ruhetagen zu machen.

Diese freiwillige Absenz ist durch Ferien oder positive Gleitzeitsaldi auszugleichen.

Damit dies auch für die Bereiche mit Schalteröffnungszeiten möglich ist, müssen zusätzliche Schalterschliessungen im Zusammenhang mit Feier- und Ruhetagen festgelegt werden.

Konstellation 2024

Im Jahr 2024 fallen der Neujahrs- und der Berchtoldstag als Feiertage auf einen Montag respektive Dienstag.

Der Tag der Arbeit als kantonaler Ruhetag fällt auf einen Mittwoch. In diesen Fällen bieten sich keine Brückentage an.

Indes bietet sich nebst dem Freitag nach Auffahrt (Feiertag), also dem 10. Mai 2024, auch der Freitag nach dem Bundesfeiertag, also der 2. August 2024, als Brückentag an.

Der 3. Januar 2025 ist Brückentag

Die generelle Schalterschliessung zwischen Weihnachten und Neujahr wurde bereits im Stadtratsbeschluss Nummer 303 vom 14. September 2021 festgehalten.

Das heisst, dass nach dem Weihnachtstag (hoher Feiertag) und dem Stephanstag (Feiertag) die Schalterschliessung für den 27. sowie den 30. und 31. Dezember gilt.

Zudem bietet sich im Jahr 2025 nach dem Neujahr- und dem Berchtoldstag der Freitag, 3. Januar 2025, ebenfalls als Brückentag an.

Erster Schalteröffnungstag 2025 ist dementsprechend am Montag, 6. Januar 2025.

Beschlüsse des Gemeinderats

Weiter könnten sich auch der 23. Dezember 2024 (Montag) und der Heiligabend 2024 (Dienstag, halber Arbeitstag gemäss Verordnung über die gleitende Arbeitszeit, Artikel fünf, Abschnitt zwei) als Brückentage anbieten.

Auf die Deklarierung dieser anderthalb Arbeitstage als Brückentage wird jedoch verzichtet, weil sich sonst die Dauer der Schalterschliessung über Weihnachten und Neujahr über 16 aufeinanderfolgende Tage erstreckt.

Der Stadtrat beschliesst, dass am Freitag nach Auffahrt, also dem 10. Mai 2024, alle Schalter (inklusive Telefon) mit Ausnahme der Anlaufstellen im Alterszentrum Park und den notwendigen Pikettdiensten geschlossen bleiben.

Nach dem 1. August 2024 bleiben alle Schalter geschlossen

Am Freitag nach Bundesfeiertag, also dem 2. August 2024, bleiben alle Schalter (inklusive Telefon) mit Ausnahme der Anlaufstellen im Alterszentrum Park und der notwendigen Pikettdienste geschlossen.

Das gleiche gilt zwischen Weihnachten und Neujahr sowie am Freitag nach dem Berchtoldstag 2025, also dem 3. Januar 2025.

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