Das Thurgauer Obergericht hat in einem Zwischenentscheid im Fall Kümmertshausen festgestellt, dass eine Übersicht über die Telefon- und Audioüberwachungen fehlt. Dies wird nun nachgeholt. Die Fortsetzung der Verhandlung findet deshalb erst im März 2022 statt.
Obergericht Thurgau
Das Obergericht des Kantons Thurgau. - Keystone
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Der Fall Kümmertshausen ist einer der aufwendigsten Prozesse der Thurgauer Justizgeschichte. Es geht darin um eine kriminelle Organisation, um Drogenhandel und um ein Tötungsdelikt.

Im September hatte die Berufungsverhandlung am Thurgauer Obergericht mit der Klärung von Vorfragen begonnen. Thema waren etwa die Zulässigkeit der Anklageschriften, die Verwertung von Telefon- und Audioüberwachung oder die Verjährung.

Am Mittwoch informierte das Obergericht über seinen 90-seitigen Zwischenentscheid. Es hielt in der Mitteilung fest, dass bei den Aufnahmen mittels Wanzen in Fahrzeugen und aus der Telefonüberwachung eine Übersicht oder ein Protokoll fehle.

Es sei deshalb weder mit verhältnismässigem Aufwand möglich, die von der Staatsanwaltschaft vorgenommene Selektion der Gesprächsinhalte nachzuvollziehen, «noch kann die Verteidigung wirksam nach entlastendem Material suchen».

Deshalb werde nun das Obergericht ein Verzeichnis über alle Rohdaten der aufgezeichneten Gespräche erstellen. Die Staatsanwaltschaft müsse bis Ende Januar 2022 ein Verzeichnis über alle Protokolle der abgehörten Telefon- und Audiogespräche liefern. Dies führe dazu, dass die Verhandlung erst im März 2022 weitergeführt werden könne, heisst es in der Mitteilung.

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