Das Thurgauer Obergericht hat im «Fall Kümmertshausen» Strafurteile und Entschädigungen ausgesprochen.
Justitia
Justitia - AFP/Archiv
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • 2010 wurde ein 53-jähriger Mann tot in seinem Haus in Kümmertshausen TG gefunden.
  • Das Thurgauer Obergericht hat nun die Strafzumessung für zwei Beschuldigte festgelegt.
  • Auch Entschädigungen wegen Überhaft wurden ausgesprochen.

Das Thurgauer Obergericht hat die Strafzumessung für zwei Beschuldigte im Fall Kümmertshausen festgelegt. Das Gericht sprach neben Freiheitsstrafen auch Entschädigungen wegen Überhaft in fünf- und sechsstelligem Betrag aus.

Am Thurgauer Obergericht wurde Anfang März der «Fall Kümmertshausen» zum letzten Mal verhandelt. Es ging um die Folgen der Schuldsprüche für zwei Beschuldigte. Das Tötungsdelikt an einem IV-Rentner bleibt auch über zwölf Jahre nach der Tat ungeklärt.

IV-Rentner tot aufgefunden

Im November 2010 war ein 53-jähriger Mann tot in seinem Einfamilienhaus im abgelegenen Weiler Löwenhaus in Kümmertshausen TG gefunden worden. Der IV-Rentner war gefesselt worden und an den Folgen einer Knebelung gestorben. Die Tat gab wochenlang Rätsel auf.

Während der Strafuntersuchung stiess die Polizei auf eine kriminelle Organisation aus türkisch-kurdischen Kreisen. Laut Anklageschrift lebten deren Mitglieder von Drogenhandel, Erpressungen und Menschenschmuggel.

Vier der insgesamt 14 Beschuldigten warf die Staatsanwaltschaft vor, den IV-Rentner zum Schweigen gebracht zu haben, weil er gedroht hatte, zur Polizei zu gehen. Bei der Rekonstruktion des Tathergangs stützten sich die Untersuchungsbehörden auf die Aussagen eines «Kronzeugen» ab.

«Kronzeuge» zu 23 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt

Die drei Mitbeschuldigten – darunter der Bandenchef – wurden vom Vorwurf der vorsätzlichen Tötung freigesprochen. Der «Kronzeuge» zog seine Verurteilung ans Thurgauer Obergericht weiter. Das Gericht sprach ihn im Dezember 2022 vom Vorwurf der Tötung frei, verurteilte den 44-jährigen Türken wegen Raubes. Ein 59-jähriger Türke, der das Auto gefahren haben soll, wurde wegen Gehilfenschaft zum Raub und wegen qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt.

Nun hat das Obergericht die Strafen festgelegt. Der «Kronzeuge» wurde zu einer Freiheitsstrafe von 23 Monaten verurteilt, der Fahrer zu 20,5 Monaten. Ins Gefängnis müssen beide nicht. Sie sassen bereits 1248 beziehungsweise 1341 Tage in Untersuchungshaft. Sie erhalten Entschädigungen von 54'800 beziehungsweise 128'880 Franken. Die Angehörigen des 59-Jährigen werden mit 47'525 Franken entschädigt.

Die Kosten von insgesamt knapp 785'000 Franken für die amtlichen Verteidiger hat vorläufig der Staat zu tragen. Die Beschuldigten müssen die Kosten zu rund zwei Dritteln zurückerstatten, wenn es ihre wirtschaftlichen Verhältnisse zulassen. Ausserdem haben sie 69'000 beziehungsweise 95'000 Franken an die Verfahrenskosten zu leisten. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

FrankenGerichtRentnerStaat