Am heutigen Freitag gibt das Thurgauer Obergericht das Strafmass für zwei Beteiligte im «Fall Kümmertshausen» bekannt. 2010 wurde ein IV-Rentner getötet.
Justizia
Justizia. (Symbolbild) - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Am Freitag wird das Strafmass für Beteiligte im «Fall Kümmertshausen» bekannt gegeben.
  • 2010 wurde ein 53-jähriger Mann tot in seinem Haus in Kümmertshausen TG gefunden.
  • Der IV-Rentner wurde gefesselt, er starb an den Folgen einer Knebelung.
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Das Thurgauer Obergericht gibt heute Freitag das Strafmass für zwei Beteiligte im «Fall Kümmertshausen» bekannt. Im Zusammenhang mit der Tötung eines IV-Rentners wurde inzwischen auch der «Kronzeuge» freigesprochen.

Im November 2010 war ein 53-jähriger Mann tot in seinem Einfamilienhaus im abgelegenen Weiler Löwenhaus in Kümmertshausen TG gefunden worden.

Der IV-Rentner war gefesselt worden und an den Folgen einer Knebelung gestorben. Die Tat gab wochenlang Rätsel auf.

Drogenhandel und Menschenschmuggel

Während der Strafuntersuchung stiess die Polizei auf eine kriminelle Organisation aus türkisch-kurdischen Kreisen. Laut Anklageschrift lebten deren Mitglieder von Drogenhandel, Erpressungen und Menschenschmuggel.

Vier Beschuldigten warf die Staatsanwaltschaft vor, den Rentner zum Schweigen gebracht zu haben, weil er gedroht hatte, zur Polizei zu gehen. Bei der Rekonstruktion des Tathergangs stützten sich die Untersuchungsbehörden auf die Aussagen eines «Kronzeugen» ab.

Die drei Mitbeschuldigten im Tötungsdelikt – darunter der Bandenchef – wurden vom Vorwurf der vorsätzlichen Tötung freigesprochen. Der «Kronzeuge» zog seine Verurteilung ans Thurgauer Obergericht weiter. Das Gericht sprach inzwischen auch den 44-jährigen Türken in einem Teil-Entscheid vom Vorwurf der Tötung frei. Heute Freitag geht es nun um die Strafzumessung wegen Raubdelikten und um allfällige Genugtuungs-Forderungen wegen Überhaft und die Kosten.

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