Zurückschneiden von Ästen und Sträuchern in Uzwil
Die Pflanzen sind auch dieses Jahr enorm gewachsen. Und werden oft zum Risiko für die Verkehrssicherheit.

Herrlich, wie sich die Natur in der Gemeinde präsentiert. Wie grün die Siedlungen sind. Die Freude endet dort, wo die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer eingeschränkt wird. Weil Äste und Sträucher die Sicht behindern oder in Strassen und Wege ragen.
Teils sind Trottoirs und Wege nur noch beschränkt benutzbar. Und das Licht der Strassenlampen gelangt an verschiedenen Orten nicht mehr auf die Verkehrsflächen, weil die Lampen eingewachsen sind.
Eigentümer in der Pflicht
Gesetze gelten. Ob man sie kennt oder nicht. Und oft sind Gesetzesartikel nicht einfach zu interpretieren. Eine Hilfestellung.
Die rot schraffierte Fläche der Skizze nebenan muss nach den Bestimmungen des st. gallischen Strassengesetzes von überhängenden Ästen und Sträuchern freigehalten werden. Verantwortlich dafür sind die Eigentümerinnen und Eigentümer der Grundstücke, die an Strassen, Trottoirs und Wege anstossen.
Guter Moment
Bitte schauen Sie sich Ihre Bäume und Sträucher an Strassen, Trottoirs und Wegen an. Und schneiden Sie sie zurück. Denken Sie dran: Wirds Winter, drückt die Schneelast Äste nach unten. Seien Sie deshalb bitte grosszügig beim Rückschnitt. Sie leisten so Ihren Beitrag zur Verkehrssicherheit. Herzlichen Dank für Ihren Einsatz.
Fragen? Rolf Betschart, Leiter des Werkhofs, ist Ihr Gesprächspartner unter Telefon 071 950 11 56. Ach ja: Mindestens dieses Jahr können Sie das Schnittgut noch kostenlos der Grünabfuhr mitgeben.