Oberbüren legt Gewässerraum Widen- und Raubach fest
Die Gemeinde Oberbüren genehmigt Planunterlagen für die Revitalisierung von Widen- und Raubach. Hochwasserschutz, Naturschutz und Unterhalt werden gesichert.

Wie die Gemeinde Oberbüren berichtet, sind die Gemeinden gestützt auf die am 1. Juni 2011 in Kraft getretene revidierte Gewässerschutzverordnung (GSchV) verpflichtet, sämtliche Gewässerräume bis Ende Jahr 2018 festzulegen. Kann die bundesrechtliche Frist nicht eingehalten werden, hat die Umsetzung spätestens im Rahmen der zehnjährigen Frist nach Art. 175 Abs. 1 PBG für die Gesamtrevision der Rahmennutzungsplanung zu erfolgen.
Für Teilabschnitte von Gewässern kann sich eine frühzeitige Pflicht zur Festlegung ergeben. Dies ist unter anderem bei der Umsetzung von Wasserbauprojekten gemäss WBG Art. 21 ff spätestens im Rahmen des Auflageprojekts notwendig.
Aus diesem Grund hat die Gemeinde Oberbüren die Fröhlich Wasserbau AG, St.Gallen, mit der Festlegung des Gewässerraums des Widen- und Raubachs, im Rahmen eines Revitalisierungsprojekts, beauftragt. Der Auftrag beinhaltet die Erarbeitung eines Sondernutzungsplans (Baulinien Gewässerraum) mit zugehörigem Planungsbericht.
Mit dem Wasserbauprojekt soll die Hochwassersicherheit gewährleistet, die natürlichen Funktionen erhalten und die zukünftige Zugänglichkeit für den Unterhalt sichergestellt werden.
Revitalisierung von Widenbach und Raubach
Der Projektperimeter umfasst den Widenbach und den Raubach bis zur Mündung in die Thur. Der Gewässerraum wird auf Grundlage der neuen Linienführung der Bäche (Revitalisierungsprojekt) festgelegt.
Der Gemeinderat hat die überarbeiteten Planunterlagen (Sondernutzungsplan, Planungsbericht, Auflageprojekt und Teilstrassenplan) genehmigt und zur öffentlichen Auflage verabschiedet (siehe separates Inserat in diesem INFO).










