Wie die Gemeinde Oberbüren bekannt gibt, müssen alle Tiere der Rinder-, Schaf-, Ziegen- und Schweinegattung gekennzeichnet und registriert sein.
Hauptstrasse in Oberbüren.
Hauptstrasse in Oberbüren. - Nau.ch / Simone Imhof
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Die Politischen Gemeinden sind verantwortlich für die Zählung der Nutztiere, für welche jährlich Tierseuchenbeiträge an das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen St.Gallen (Artikel 11 der Verordnung über die Tiergesundheit, sGS 643,12) zu entrichten sind.

Gemäss Artikel 14 des Tierseuchengesetzes (TSG, sGS 916,40) müssen alle Tiere der Rinder-, Schaf-, Ziegen- und Schweinegattung gekennzeichnet und registriert sein.

Den registrierten Tierhaltern wurden direkt vom Landwirtschaftsamt St.Gallen zur Erhebung der Tierbestände bis 31. März 2023 eingeladen.

Nutztiere müssen gemeldet werden

Ab folgenden Mindesttierbeständen oder Mindestflächen ist eine Registrierung gemäss den gesetzlichen Bestimmungen erforderlich, unabhängig davon, ob ein Anspruch auf Direktzahlungen besteht: mindestens ein Klauen- oder Huftier (Rindvieh, Schafe, Ziegen, Schweine, und so weiter) oder Geflügel (auch Kleinstbestände), ein oder mehrere Bienenvölker, mehr als eine Hektare landwirtschaftliche Nutzfläche und mehr als 30 Aren Spezialkulturen (Reben, Obstanlagen, Beeren, alles Gemüse ausser Konservengemüse, Tabak, Heil- und Gewürzpflanzen).

Sollte man keine Unterlagen zur Registrierung erhalten haben, jedoch eine der oben genannten Mindestanforderungen erfüllen, wird es gebeten, sich mit dem Front-Office in Verbindung zu setzen.

Eine vollständige Erfassung der oben genannten Tierbestände ist für die Bekämpfung von Tierseuchen, wie unteranderem aktuell der Vogelgrippe, von hoher Bedeutung.

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