Wie die Gemeinde Niederhelfenschwil angibt, müssen die Dauerbelegungen bis zum 15. April 2022 eingereicht werden. Für Einzelbelegungen gibt es keine Frist.
Das Schulhaus in Niederhelfenschwil.
Das Schulhaus in Niederhelfenschwil. - Nau.ch / Simone Imhof
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Anträge für Dauerbelegungen der Sporthallen Sproochbrugg für das Schuljahr 2022/23 müssen bis zum 15. April 2022 eingereicht werden. Bereits bestehende und wieder gewünschte Dauerbelegungen müssen von den Vereinen nicht neu eingegeben werden. Diese werden für das Schuljahr 2022/23 automatisch übernommen.

Gibt es jedoch Anpassungen oder Änderungen, sind diese bis zum 15. April 2022 an die Verwaltung per E-Mail zu richten (die E-Mail-Adresse ist auf der Gemeindewebseite verfügbar). Anträge für Einzelbelegungen können während des ganzen Jahres auf der Website von Oberstufe Sproochbrugg unter Belegungen direkt eingereicht werden.

Man soll diese jeweils frühzeitig beantragen. Der aktuelle Stand der Einzelbelegungen sowie der Dauerbelegungsplan sind auf der Webseite der Schule aufgeschaltet.

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