Neues Stromtarifmodell ab 2026 in Niederbüren
Die Elektra Niederbüren führt ab 2026 ein neues, leistungsbasiertes Tarifmodell ein – fair, transparent und mit Anreizen für netzdienlichen Stromverbrauch.

Wie die Gemeinde Niederbüren mitteilt, stellt die Elektra Niederbüren das Tarifmodell grundlegend um – ein wichtiger Schritt zur Unterstützung der Energiewende. Der bisherige Hoch- und Niedertarif nach Tageszeiten wird gleichgesetzt.
Für die Haushalte wird ein leistungsbasierter Netz-Tarif eingeführt, der Anreize für einen netzdienlichen Stromverbrauch setzt. Dies ist bei Grossbezügern bereits heute der Fall.
Neues Tarifmodell: Fair, transparent und zukunftsweisend
Ab dem Jahr 2026 basiert die Stromrechnung nicht mehr nur auf dem Energieverbrauch in Kilowattstunden, sondern zusätzlich auf der maximal beanspruchten Leistung in Kilowatt. Hohe kurzfristige Leistungsspitzen belasten das Stromnetz stark und verursachen teure Ausbaumassnahmen – Kosten, die bislang von allen getragen werden mussten.
Das neue Modell schafft Anreize, diese Spitzen zu vermeiden und die Netzstabilität langfristig zu sichern.
Transparente Messkosten und neue Rückliefertarife
Im Rahmen der Tarifumstellung wird die Elektra ab dem Tarifjahr 2026 auch die Systemgebühren (Grund- und Betriebskosten für das Stromnetz) und Messkosten (Kosten für das Messsystem) separat und klar nachvollziehbar ausweisen. Dies ist eine Forderung aus dem neuen Energiegesetz, das nach der Annahme des Mantelerlasses eingeführt wurde.
Die Rückliefertarife werden ab 2026 marktbasiert ausgerichtet, basierend auf dem Referenzmarktpreis des Bundesamtes für Energie, BFE. Je nach Anlagegrösse gelten dabei unterschiedliche Mindestpreise. Diese Umsetzung erfolgt schweizweit mit den gleichen Ansätzen, so werden alle Produzenten gleichbehandelt.
Neuer Netz-Leistungstarif ab 2026: Fair und netzdienlich
Ab dem 1. Januar 2026 führt die Elektra Niederbüren einen leistungsbasierten Netz-Tarif ein. Damit trägt die Elektra den veränderten Anforderungen an eine moderne Stromversorgung Rechnung und schafft Anreize für einen gleichmässigen, netzdienlichen Stromverbrauch.
Neu wird der Strompreis nicht nur auf Basis des Verbrauchs in Kilowattstunden berechnet, sondern zusätzlich auf Basis der höchsten bezogenen Leistung in einem Monat – gemessen in Kilowatt.
Konkret bedeutet das
Für jeden Kunden wird diejenige Viertelstunde mit der höchsten Leistungsaufnahme im Monat gemessen. Für diesen Höchstwert wird ein Betrag verrechnet.
So funktioniert der Leistungstarif: Bei einer höchsten Leistungsspitze von fünf Kilowatt im Monat und einem Leistungstarif von 1,50 Franken pro Kilowatt (Basis- und Einfachtarif) ergeben sich monatliche Leistungskosten von fünf Kilowatt mal 1,50 Franken, also insgesamt 7,50 Franken.
Leistungsspitzen – also kurzfristig sehr hoher Stromverbrauch – belasten das Netz stark und erfordern aufwändigen, kostspieligen Netzausbau. Diese Investitionen müssen von Allen getragen werden. Durch den neuen Leistungstarif fördert die DKS ein bewusstes Verbrauchsverhalten, das das Netz schont und die Kosten für alle tief hält.
Praktische Tipps für Kunden
Je gleichmässiger der Stromverbrauch verteilt ist, desto geringer fallen die Leistungskosten aus. Es lohnt sich daher, nicht mehrere stromintensive Geräte gleichzeitig zu betreiben, zum Beispiel: Wärmepumpe oder Elektroheizung, E-Ladestation für das Auto, Waschmaschine und Tumbler, Backofen et cetera.
Durch eine zeitliche Staffelung dieser Geräte lässt sich die individuelle Leistungsspitze senken – und damit verbunden auch die monatlichen Leistungskosten.
Bis anhin werden Wärmepumpen, Boiler, Heubelüftungen und andere grössere Verbraucher durch die Elektra zu gewissen Zeiten gesperrt. Damit konnten Leistungsspitzen vermieden und somit das Netz entlastet werden.
Wenn Kunde die sogenannte Flexibilität nutzen wollen, wird ein Zuschlag von einem Rappen pro Kilowattstunde auf den Arbeitspreis der Netznutzung erhoben.
Mindestvergütungen für Solarstrom ab 2026
Anlagen mit Eigenverbrauch und einer Leistung unter 30 Kilowatt erhalten eine Mindestvergütung von sechs Rappen pro Kilowattstunde.
Für Anlagen mit Eigenverbrauch zwischen 30 und 150 Kilowatt wird die Vergütung individuell berechnet – sie ergibt sich aus der Formel 180 geteilt durch die Anlagenleistung in Kilowatt. So ergibt sich beispielsweise bei einer Anlage mit 120 Kilowatt Leistung eine Mindestvergütung von 1,50 Rappen pro Kilowattstunde.
Für Anlagen ohne Eigenverbrauch mit einer Leistung zwischen 30 und weniger als 150 Kilowatt gilt eine feste Mindestvergütung von 6,2 Rappen pro Kilowattstunde.
Vergütung für alle anderen Anlagen
Für PV-Anlagen mit einer Leistung von 150 Kilowatt und mehr vergütet die Elektra Niederbüren grundsätzlich den jeweils vom Bundesamt für Energie (BFE) kommunizierten Referenzmarktpreis.









