Liegenschaftserwerb in Wolfertswil
Die Erschliessung von Baulandparzellen liegt in der Zuständigkeit der Politischen Gemeinden. So auch für die 5'400 m2 grosse Bauparzelle beim Restaurant Sonne.

Das neue Planungs- und Baugesetz des Kantons St. Gallen schreibt vor, dass bestehendes Bauland nicht mehr als solches gehortet werden kann und innert nützlicher Frist überbaut werden muss. Davon betroffen ist auch die Parzelle Nr. 1457 in Wolfertswil, welche schon seit längerer Zeit als Bauland ausgeschieden ist.
Im Zusammenhang mit der Revision der Ortsplanungsinstrumente wurde die Eigentümerschaft verpflichtet, baldmöglichst eine Überbauung zu realisieren. Bevor eine Überbauung möglich ist, muss die Gemeinde das Grundstück erschliessen.
Im neuen Zonenplan ist die Erschliessung von der Hauptstrasse aus vorgesehen. Da gegen den Zonenplan und das Baureglement das Referendum ergriffen wurde, kann nicht abgeschätzt werden, wann und ob diese in Kraft gesetzt werden.
Der Gemeinderat hat deshalb die Gelegenheit genutzt und das zum Verkauf stehende Wohnhaus an der Oberdorfstrasse 11 zum Preis von 340'000 Franken erworben. Damit hat er eine weitere Möglichkeit zur Erschliessung des hinterliegenden Baulandes geschaffen. Das Wohnhaus ist seit dem 1. September bis auf Weiteres vermietet.