Das neue Feuerschutzreglement in Oberuzwil ist rechtsgültig

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Wie die Gemeinde Oberuzwil berichtet, sind das Feuerschutzreglement und Reglement über Luftreinhalte-Massnahmen bei Feuerungen per 2022 in Kraft getreten.

Die Flawilerstrasse ist die Einfahrt zur Gemeinde Oberuzwil.
Die Flawilerstrasse ist die Einfahrt zur Gemeinde Oberuzwil. - Nau.ch / Simone Imhof

Das neue Feuerschutzreglement der Gemeinde Oberuzwil und das neue Reglement über Luftreinhalte-Massnahmen bei Feuerungen sind per 1. Januar 2022 in Kraft getreten. Auch die Urnenabstimmung über den Kredit für das Gemeindehaus ist in Rechtskraft erwachsen.

Der Gemeinderat hat am 3. November 2021 ein neues Feuerschutzreglement erlassen und vom 13. November bis 22. Dezember 2021 dem fakultativen Referendum unterstellt. Die Frist in unbenutzt abgelaufen; das neue Reglement gelangt wie vorgesehen ab 1. Januar 2022 zur Anwendung.

Das neue Reglement über Luftreinhaltemassnahmen bei Feuerungen wurde am 28. September 2021 vom Gemeinderat erlassen und vom 25. Oktober bis 3. Dezember 2021 dem fakultativen Referendum unterstellt.

Nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist konnte auch dieses Reglement per 1. Januar 2022 in Kraft gesetzt werden.

Feststellung der Rechtsgültigkeit

Gegen die Urnenabstimmung der Einheitsgemeinde Oberuzwil vom 28. November 2021 sind beim Rechtsdienst des Departements des Innern des Kantons St.Gallen während der 14-tägigen Frist keine Beschwerden eingegangen.

Die Abstimmung ist somit rechtsgültig geworden; der Kredit von 5,18 Millionen Franken für den Anbau und die Sanierung des Gemeindehauses gilt damit als genehmigt.

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