Auch für die Schülerinnen und Schüler gilt die Quarantänepflicht

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Flawil,

Alle Personen, die aus Gebieten mit erhöhtem Infektionsrisiko in die Schweiz einreisen, müssen für zehn Tage in Quarantäne.

Coronavirus
Schulkinder dürfen auch vor Weihnachten im Klassenzimmer singen. (Symbolbild) - AFP

Aufgrund des Bundesratsentscheids vom 6. Juli 2020 müssen sich alle Personen, die aus einem Staat oder Gebiet mit erhöhtem Coronavirus-Infektionsrisiko in die Schweiz einreisen, während zehn Tagen in Quarantäne begeben. Die Liste dieser Staaten und Gebiete sind auf der Website des Bundesamts für Gesundheit (BAG) unter der Rubrik «Quarantänepflicht für Reisende» ( zu finden.

Kein Anrecht auf Fernunterricht

Diese Quarantänepflicht gilt auch für Schülerinnen und Schüler. Schulkinder, die in ein Risikoland gereist sind, haben die zehntägige Quarantäne einzuhalten und dürfen in dieser Zeit auch die Schule nicht besuchen. Für sie besteht kein Anrecht auf Fernunterricht.

Wenn Schulkinder nach den Ferien trotzdem in die Schule kommen, obwohl die Quarantänezeit noch nicht abgelaufen ist, können sie nach Hause geschickt werden, ohne dass eine Betreuungspflicht vonseiten der Schule besteht.

Online-Meldeformular

Die Einreise aus einem Gebiet mit erhöhtem Infektionsrisiko ist zudem innerhalb von zwei Tagen nach der Einreise dem Kanton St.Gallen zu melden. Das entsprechende Formular ist unter folgendem Link zu finden: www.sg.ch/tools/informationen-coronavirus/rueckkehr-aus-risikolaendern.html.

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