Alkohol- und Tabakverkauf: Testkäufe zeigen Verbesserung
In Oberbüren überprüften Fachstellen den Alkohol- und Tabakverkauf an Jugendlichen. Nur ein Betrieb verstiess gegen die Jugendschutzbestimmungen.

Auch in diesem Jahr wurde durch die Fachstelle Suchtprävention und das Blaue Kreuz Testkäufe in der Gemeinde durchgeführt, berichtet die Gemeinde Oberbüren. Dabei wurde bei verschiedenen Verkaufsstellen überprüft, ob die gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen beim Alkohol- und Tabakverkauf eingehalten werden.
Das Bundesgesetz und die kantonalen Gesetzgebungen schreiben vor, dass weder Alkohol noch Tabakwaren an unter 16-Jährige und keine Spirituosen an unter 18-Jährige verkauft werden dürfen. Denn je früher junge Menschen einen problematischen Suchtmittelkonsum entwickeln, desto grösser ist das Risiko, später abhängig zu werden.
Eine von insgesamt sieben geprüften Läden und Restaurants verhielt sich nicht korrekt und verkaufte den Jugendlichen die verlangten alkoholischen Getränke. Dieses Resultat hat sich im Vergleich zu den letzten Testkäufen jedoch verbessert.
Jugendschutz hat weiterhin Priorität
Der fehlbare Betrieb wurde über das Ergebnis des Testkaufs sowie über die geltenden Jugendschutzbestimmungen orientiert und aufgefordert, diese künftig besser einzuhalten. Der Gemeinde ist es wichtig, die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen stetig zu optimieren.