Pfäfers erfüllt die Voraussetzungen für Fördergelder zur Kostensenkung der Kinderbetreuung. Bis zum 30. September 2021 muss das Formular ausgefüllt werden.
Ferienbetreuung Heimberg
Kinderbetreuung. (Symbolbild) - keystone
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Die Politische Gemeinde Pfäfers erfüllt die Voraussetzungen für den Erhalt von kantonalen Fördergeldern, welche sie wiederum «vollständig zur Senkung der Drittbetreuungskosten der Eltern einsetzen muss».

In der Gemeinde Pfäfers wohnhafte Eltern, bei denen Drittbetreuungskosten angefallen sind, sind aufgerufen, das Formular «Antragsformular für Unterstützung Kinderbetreuung 2021» auszufüllen, welches auf der Homepage der Politischen Gemeinde zu finden ist. Dieses Formular ist bis am 30. September 2021 der Gemeinde Pfäfers, Finanzdienste, zukommen zu lassen.

Voraussetzungen für den Antrag

Die Drittbetreuungskosten müssen dabei bei einer Institution, z.B. einer Kindertagesstätte oder einer Tagesmutter mit Bewilligung, angefallen sein. Die Fördergelder werden auch an Institutionen entrichtet, welche ihre Aktivitäten ausserhalb der Politische Gemeinde Pfäfers erbringen.

Zusätzlich anspruchsberechtigt ist der Mittagstisch für Kinder bis 12 Jahre. Der anteilige Beitrag wird durch die Politische Gemeinde Pfäfers berechnet und den Eltern mitgeteilt. Das Ausfüllen des oben erwähnten Formulars ist für den Mittagstisch nicht nötig.

Die Gemeinde wird die Fördergelder für das Jahr 2022 wiederum beim Kanton beantragen.

Verschiedene Förderungsmöglichkeiten

In der Gemeinde gibt es ein Kinderbetreuungsangebot oder die Gemeinde unterstützt ein auswärtiges Kinderbetreuungsangebot oder sie leistet Beiträge an Eltern für die familien- oder schulergänzende Betreuung.

Die Gemeinde setzt die Fördergelder so ein, dass dadurch die Drittbetreuungskosten der Eltern abnehmen.

Weitere Informationen

Die Versorgung bezüglich externer Kinderbetreuung im Kanton ist im Schweizer Vergleich unterdurchschnittlich und die Eltern haben hohe Kosten zu tragen. Im Frühjahr 2018 kam die Initiative «Familien stärken und finanziell entlasten» zustande. Sie forderte eine Erhöhung der Familienzulagen um 50 Franken.

Vor diesem Hintergrund hat der Kantonsrat entschieden, dass die Familienzulagen um 30 Franken erhöht werden sollen. Zudem wurde der Regierung der Auftrag erteilt, die zusätzlichen Steuereinnahmen von Kanton und Gemeinden aus der Erhöhung der Familienzulagen in die externe Kinderbetreuung zu investieren. Weitere Informationen gibt es auf der Homepage.

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