Wie die Gemeinde Escholzmatt-Marbach mitteilt, bleiben die dritte bis sechste Klasse der Schule Wiggen im Schuljahr 2023/2024 erhalten.
Blick auf Escholzmatt und die katholische Kirche.
Blick auf Escholzmatt und die katholische Kirche. - Nau.ch / Ueli Hiltpold
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Im September 2022 hatte der Gemeinderat Escholzmatt-Marbach entschieden, die Schule Wiggen ab Schuljahr 2023/2024 teilweise zu schliessen.

Die Basisstufe sollte in Wiggen bleiben, und die Lernenden der dritten bis sechsten Sammelklasse sollten zukünftig nach Escholzmatt oder Marbach zur Schule gehen.

Gegen Ende des Jahres 2022 zeigte sich im Rahmen der Klassenorganisation, dass aufgrund von Zuzügen, aber auch als direkte Folge der Teilschliessung der Schule Wiggen möglicherweise eine fünfte und sechste Klasse in Escholzmatt neu eröffnet werden müssten.

Eine Schliessung wird nicht als sinnvoll erachtet

Als Alternative hätten die drei bestehenden fünften und sechsten Klassen in Escholzmatt mit einem Überbestand von je 24 Lernenden geführt werden müssen.

Dieser Überbestand in den fünften und sechsten Klassen wäre aus pädagogischer Sicht insbesondere für die Lernenden, welche an einem neuen Schulort zu integrieren sind, nicht ideal gewesen.

Der Gemeinderat erachtet es organisatorisch als nicht sinnvoll und politisch nicht vertretbar, die Teilschliessung der Schule Wiggen zu realisieren und als Folge davon umgehend in Escholzmatt – auch wenn voraussichtlich nur für ein Jahr – eine fünfte und sechste Klasse zu eröffnen.

Das Vorgehen käme einer Klassenverschiebung gleich und würde somit die erwarteten positiven Auswirkungen auf die Gemeindefinanzen grösstenteils neutralisieren.

Wie es nach dem Schuljahr 2023/24 weitergeht, wird noch entschieden

Der Entscheid, die Schule Wiggen teilweise zu schliessen, wird deshalb rückgängig gemacht.

Die Schule Wiggen wird auch im Schuljahr 2023/2024 mit einer Basisstufe und einer dritten bis sechsten Sammelklasse geführt.

Die Rahmenbedingungen für die längerfristige Weiterführung der Schule Wiggen wird der Gemeinderat unter Einbezug der Bildungskommission und der Schulleitung festlegen.

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