Entlebuch LU: Ortsplanung genehmigt – Wildtierkorridor fällt durch
Der Regierungsrat hat die Gesamtrevision der Ortsplanung von Entlebuch LU genehmigt. Die Freihaltezone Wildtierkorridor muss jedoch erneut aufgelegt werden.

An der Gemeindeversammlung vom 25. Juni 2024 und an der Urnenabstimmung vom 24. November 2024 beschlossen die Stimmberechtigten der Gemeinde Entlebuch eine Gesamtrevision der Ortsplanung, bestehend aus dem Bau- und Zonenreglement (BZR), dem Zonenplan «Siedlung Dorf», dem Zonenplan «Siedlung Ortsteile Althus, Baumgarten, Ebnet, Finsterwald, Gfellen, Schwändi, Feldmoos», dem Zonenplan «Landschaft» und zwei Baulinienplänen. Der Regierungsrat hat die Gesamtrevision der Ortsplanung, die grösstenteils im Einklang mit den übergeordneten Erlassen und der Richtplanung steht und namentlich die neuen Baubegriffe der Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) einführt, mit einzelnen Anordnungen und Änderungen genehmigt. Nicht genehmigt wurde überdies die Festlegung der Freihaltezone Wildtierkorridor sowie des «Übrigen Gebiets C».
Diese sind zusammen mit der Festlegung der Gewässerräume ausserhalb der Bauzone erneut öffentlich aufzulegen, von den Stimmberechtigten zu beschliessen und dem Regierungsrat zur Genehmigung einzureichen. Die gegen die Gesamtrevision der Ortsplanung erhobene Verwaltungsbeschwerde hat der Regierungsrat abgewiesen.










