Entlebuch LU: Gemeinderat bittet um Rückschnitt von Hecken und Bäumen
Überhängende Äste behindern in Entlebuch LU die Sicht. Geschieht nichts, kann die Gemeinde den Rückschnitt auf Kosten der Eigentümer ausführen lassen.

Die Grundeigentümer sind für die Freihaltung der Fahrbahn- und Trottoirbereiche von Ästen verantwortlich. Der Gemeinderat bittet die Besitzerinnen und Besitzer, Sträucher und Bäume zurückzuschneiden, bevor Äste in Strassen, Trottoirs und Fusswege hineinragen. Einhängendes Astwerk von Bäumen und Hecken behindert oftmals die Sicht und gefährdet damit die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer.
Auch im Bereich von Gewässern müssen die Böschungen gemäht werden. Erfolgen die Arbeiten durch die Grundstückbesitzer nicht vorschriftsgemäss, können die Strassengenossenschaften oder die Gemeinde entsprechende Massnahmen zulasten der Eigentümer ausführen. [Mitg. tm]










