Die Gemeinde Emmen erinnert an die Hundesteuer für 2023

Nau.ch Lokal
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Emmen,

Wie die Gemeinde Emmen meldet, muss die Hundesteuer spätestens bis zum 30. Juni 2023 bezahlt werden.

labrador
Ein Labrador. (Symbolbild) - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Für jeden Hund im Alter von mehr als sechs Monaten hat der Halter bei der Gemeinde seines Wohnsitzes jährlich eine Steuer zu entrichten.

Die Steuer für einen Hund beträgt 120 Franken, für Hunde, die bis Ende Juni im laufenden Jahr geboren wurden, 60 Franken und für Hofhunde auf Landwirtschaftsbetrieben 40 Franken.

Massgebend ist die kantonale Gesetzgebung über das Halten von Hunden.

Der Rechnungsversand für die Hundesteuer erfolgt im Mai 2023. Sie ist zahlbar bis spätestens 30. Juni 2023.

Der erste Schritt zum Hundehalter

Personen, welche noch nie einen Hund gehalten haben, müssen sich als Erstes bei der Einwohnerkontrolle Emmen melden und sich in der Amicus-Datenbank erfassen lassen.

Für Personen, welche bereits einen korrekt registrierten Hund halten oder gehalten haben, entfällt die Meldung bei der Gemeinde, da ihre Personalien bereits in der Amicus-Datenbank vorhanden sind.

Erst wenn eine Person in der Amicus-Datenbank erfasst ist, kann ein Hund durch den Tierarzt auf ihren Namen registriert werden.

An- und Abmeldungen der Hunde sind online möglich

Weitere Informationen bezüglich Registrierung, Adressänderung sowie Besitzerwechsel sind auf der Gemeindewebseite aufgeführt.

Ebenso findet sich dort das Online-Formular, um Hunde bequem online an- beziehungsweise abzumelden.

Für Auskünfte zur Hundesteuer 2023 steht die Einwohnerkontrolle/Gemeindekasse Emmen telefonisch oder per E-Mail gerne zur Verfügung.

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