Verstorbene setzt Gemeinde Embrach als Alleinerbin ein

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Region Embrach,

Wie die Gemeinde Embrach berichtet, wird zur Verwaltung des Erbes der bereits 2017 Verstorbenen eine Kommission mit Mitgliedern aus der Bevölkerung gegründet.

Gemeindehaus in Embrach.
Gemeindehaus in Embrach. - Nau.ch / Miriam Danielsson

Am 8. Juli 2017 verstarb Anna Rösli S. In ihrer letztwilligen Verfügung setzte sie die Gemeinde Embrach als Alleinerbin ihres Vermögens ein. An der Gemeindeversammlung vom 13. Dezember 2021 wurde die Verordnung über die zweckbestimmte Erbschaft genehmigt.

Der Gemeinderat Embrach hat nun eine Kommission zu wählen. Diese besteht aus zwei Gemeinderäten, Präsidium und Stellvertretung und fünf volljährigen Mitgliedern aus der Bevölkerung. Die Aufgaben dieser Kommission basieren auf der Verordnung sowie dem Reglement zur Verordnung über die zweckbestimmte Erbschaft. Die Kommission wird für eine Legislatur von vier Jahren gewählt. Sie trifft sich mindestens vier Mal im Jahr.

Einwohner, die gerne in dieser Kommission Einsitz nehmen möchten, können sich ab sofort bis spätestens 4. Februar 2022 bewerben. Aus den eingegangenen Meldungen wird der Gemeinderat die Kommission so bestimmen, dass alle obigen Anliegen ausgewogen vertreten sind.

Das geerbte Vermögen beläuft sich per Ende 2021 auf insgesamt 7'348'000 Franken.

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