Wie die Gemeinde Wil ZH berichtet, erfolgt die Abstimmung über die Totalrevision der Statuten des Zweckverbands «Grundwassergewinnung» am 28. November 2021.
Der Gemeinderat. - Symbolbild
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Die Abstimmung, über die Totalrevision der Statuten des Zweckverbands Grundwassergewinnung Stadtforen (GWS), erfolgt gemäss Zürcher Gemeindegesetz in Bülach, Eglisau, Hüntwangen, Rafz, Wasterkingen und Wil am 28. November 2021 an der Urne. Bei den Schaffhauser Gemeinden, Buchberg und Rüdlingen, wird die Totalrevision im November 2021 an den Gemeindeversammlungen vorgelegt. Dabei geht es um die formelle Anpassung an das neue Gemeindegesetz, welches seit dem 1. Januar 2018 gilt und eine Frist zur Umsetzung bis Ende 2021 vorsieht.

Die Aufgaben und Kompetenzen der Verbandsgemeinden werden neu formuliert

Im Vordergrund steht die Einführung eines eigenen Haushalts des Zweckverbands. Die Organe des GWS samt deren Kompetenzen bleiben weitgehend unverändert. Auch am Kostenverteilschlüssel aufgrund der Optionsmengen ergeben sich keine Anpassungen. Klar umschrieben werden neu die Aufgaben und Kompetenzen der einzelnen Verbandsgemeinden.

Die wichtigste Aufgabe des GWS ist und bleibt, die Verbandsgemeinden jederzeitig mit genügend Wasser in guter Qualität zu beliefern. Hierfür setzen sich die gewählten Organe ein. Zur Senkung der Chlorothalonil-Werte sind derzeitig zwei Pumpen zur Förderung des Uferfiltrats im Dauereinsatz. Die Grenzwerte können mehrheitlich eingehalten werden. Das Kantonale Labor prüft dies regelmässig. Die vom Volk am 13. Juni 2021 abgelehnte Initiative «Für sauberes Trinkwasser» ändert daran nichts. Sofern die acht Gemeinden der Totalrevision zustimmen, treten die neuen Statuten am 1. Januar 2022 in Kraft.

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