Wie die Gemeinde Rafz bekannt gibt, werden die Einwohner gebeten, die Bepflanzung an Strassen und Wegen bis spätestens 19. Mai 2023 zurückzuschneiden.
Das Dorfzentrum von Rafz.
Das Dorfzentrum von Rafz. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Die Grundeigentümer werden gebeten, ihre Bäume, Sträucher, Büsche und Hecken zurückzuschneiden und laufend unter der Schere zu halten.

Gemäss neuer Verkehrserschliessungsverordnung hat jeder Grundeigentümer die Pflicht, Bäume, Sträucher, Büsche und Hecken, angrenzend an öffentliche Strassen, Wege und Trottoirs, regelmässig zurückzuschneiden, dass sie weder den Verkehr noch den Strassenunterhalt behindern.

Das Astwerk von Bäumen hat über bestehenden Strassen einen Lichtraum von 4,5 Meter Höhe zu wahren.

Bei Fusswegen kann der Lichtraum bis auf 2,65 Meter reduziert werden, sobei die Lichtraumprofile durch die Grundeigentümer dauernd freizuhalten sind.

Mindestens 50 Zentimeter Abstand für Sträucher und Hecken

Für alle Pflanzen gilt ein Abstand, bei dem sie im Verlauf ihres natürlichen Wachstums nicht über die Strassengrenze hinausragen, für Sträucher und Hecken aber mindestens 50 Zentimeter.

Bäume aller Art haben, gemessen ab Mitte Stamm, einen Abstand von vier Meter zur Strassengrenze einzuhalten.

Gegenüber Fusswegen, freigeführten Trottoirs, Radwegen und Strassen, die vorwiegend dem Quartier oder Anstösserverkehr dienen, oder im Interesse des Ortsbildes kann der Abstand von Bäumen auf zwei Meter vermindert werden.

Pflanzen sind regelmässig zu schneiden

Auf der Innenseite von Kurven sowie bei Strassenverzweigungen und Ausfahrten sind gemäss der Verkehrserschliessungsverordnung zudem Sichtbereiche freizuhalten.

In diesen Sichtbereichen dürfen Pflanzen eine Höhe von 0,8 Meter nicht überschreiten.

Nebst der optischen Erscheinung ist es vor allem die Sicherheit, welche es nötig macht, die Pflanzen regelmässig unter der Schere zu halten.

Mögliche Gefahr für Kinder

Pflanzen, welche in den Strassenraum ragen, behindern die Sicht der Verkehrsteilnehmenden.

Vor allem für Kinder kann dies eine grosse Gefahr darstellen, indem sie vom Automobilisten zu spät oder gar nicht gesehen werden oder die Kinder auf die Fahrbahn ausweichen müssen, weil das Trottoir versperrt ist.

Ausserdem behindern zu grosse Pflanzen den Unterhalt.

Strassenreinigung, Reparaturen und Schneeräumung können nur ordnungsgemäss durchgeführt werden, wenn der Zugang ungehindert möglich ist.

Bei Unfällen drohen den Eigentümern Konsequenzen

Bäume, Sträucher, Büsche und Hecken sind auch dann zurückzuschneiden, wenn diese die Strassenlaternen, Hydranten, Verkehrsschilder, Strassentafeln, Hausnummern et cetera verdecken.

Die Lichtraumprofile sind dauernd freizuhalten. Sofern nicht bereits ausgeführt, werden die Grundeigentümer aufgefordert, die Bäume und Sträucher bis spätestens 19. Mai 2023 zurückzuschneiden.

Ansonsten werden die Arbeiten gegen Verrechnung durch die Gemeinde ausgeführt.

Bei allfälligen Verkehrsunfällen durch Sichtbehinderung kann der Grundeigentümer je nach den Umständen zur Rechenschaft gezogen werden.

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