Wie die Gemeinde Buchberg berichtet, sollen Autos während der Wintermonate nicht am Strassenrand geparkt werden, da sie das Räumungsfahrzeug behindern.
Ein Brunnen im Dorfzentrum von Buchberg.
Ein Brunnen im Dorfzentrum von Buchberg. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Damit der Winterdienst der Gemeinde Buchberg reibungslos abläuft, werden die Einwohner gebeten, einige Anweisungen zu befolgen.

Autos auf den Strassen behindern die Räumungsarbeiten massiv, und die Gefahr von unliebsamen Schäden ist hoch.

Deswegen sollen Fahrzeuge während der Wintermonate nicht am Strassenrand, sondern auf privaten Vorplätzen abgestellt werden.

Pflanzen sind zurückzuschneiden

Sträucher und Bäume an Strassen und Wegen sind so zurückzuschneiden, dass diese den Verkehrsraum nicht beeinträchtigen.

Dies gilt auch, wenn Nassschnee auf den Pflanzen liegt.

Die Gemeinde macht ausserdem darauf aufmerksam, dass die privaten Grundeigentümer verpflichtet sind, die Schneemaden, welche durch die Räumungsfahrzeuge entstehen, selbst zu entfernen.

Schnee darf nicht auf öffentlichen Grund geschoben werden

Private Einfahrten und Eingänge sind erst nach den Räumungsarbeiten durch den Winterdienst zu räumen.

Den Grundeigentümern ist ausserdem es untersagt, den Schnee auf den öffentlichen Strassen, Trottoirs und Plätzen abzulagern.

Hydranten müssen frei von Schnee sein

Die Einwohner werden gebeten, mit dafür zu Sorgen, dass die Hydranten in der Umgebung frei zugänglich sind.

Die Verantwortlichen für den Winterdienst sind bestrebt, die Verkehrsflächen im Winter möglichst gut zu präparieren.

Dabei ist es leider nicht immer möglich, allen Wünschen gerecht zu werden.

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