Wie die Gemeinde Rafz mitteilt, hat der Gemeindepräsident im Namen des Gemeinderates ein allgemeines Feuerverbot verfügt. Es gilt ab 27. Juli 2022 ab 10 Uhr.
Das Dorfzentrum von Rafz.
Das Dorfzentrum von Rafz. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Die Waldbrandgefahr hat sich in den letzten Tagen (Stand 27. Juli 2022) trotz der Niederschläge weiter erhöht.

Nach den vielen Hitzetagen sind der Boden und die Wälder komplett ausgetrocknet. Das Laub ist an vielen Bäumen schon verdorrt, auch an den Bäumen im Siedlungsgebiet.

Wiesen und Rasen im Siedlungsgebiet sind teilweise ebenfalls verdorrt. Es herrscht grosse Brandgefahr. Der Gemeindepräsident hat deshalb im Namen des Gemeinderates ein allgemeines Feuerverbot verfügt. Es gilt für das ganze Gemeindegebiet von Rafz.

Elektro- oder Gasgrill in privaten Gärten ist erlaubt

Damit ist es allgemein und unabhängig vom Abstand zum Wald verboten, im Freien Grill-, Lager- oder 1. August-Feuer zu entfachen, Feuerwerk (Raketen, Vulkane und so weiter) abzufeuern und glühende oder brennende Gegenstände wegzuwerfen (insbesondere Zigaretten).

Vom Verbot ausgenommen ist das Grillieren auf dem Elektro- oder Gasgrill in privaten Gärten und auf Balkonen, sofern der Abstand zum Wald mindestens 50 Meter beträgt und die Geräte mit der nötigen Sorgfalt verwendet werden.

Sie müssen in jedem Fall kippsicher und auf feuerfestem Untergrund aufgestellt sein (zum Beispiel auf befestigten Plätzen). Bei starkem Wind soll auf das Benützen von Gasgrills verzichtet werden.

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