Wie die Gemeinde Rafz berichtet, kann sich jedermann vom 10. Mai bis zum 8. Juli 2023 zum Gestaltungsplan «Rafzerfeld Ost» äussern.
Das Dorfzentrum von Rafz.
Das Dorfzentrum von Rafz. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
Ad

Das Rafzerfeld ist ein Landschaftsraum mit einem sehr grossen Kiesvorkommen.

Damit auch künftig Kies abgebaut und unverschmutztes Aushubmaterial abgelagert werden kann, ist für die nächste Etappe wiederum ein kantonaler Gestaltungsplan notwendig.

Der Gestaltungsplan «Rafzerfeld Ost» regelt für die Grundeigentümer verschiedene Themenbereiche verbindlich:

Nebst Vorgaben zum Abbau, zur Auffüllung und zur Endgestaltung sind dies auch die Bahntransporte, die Massnahmen zur landwirtschaftlichen Nutzung sowie der Natur-, Landschafts-, Gewässer- und Hochwasserschutz.

Neuer Bahnanschluss

Der Gestaltungsplan sieht ausserdem vor, dass das Gebiet Langfuri vom Bahnhof Hüntwangen-Wil her mit einem neuen Bahnanschluss erschlossen wird, der dannzumal den bestehenden Bahnanschluss ersetzen wird.

Zu diesem Zweck sind eine Rodung und die entsprechende Ersatzaufforstung notwendig. Das Rodungsgesuch liegt parallel zum Gestaltungsplan auf.

Dies gilt auch für die Umweltverträglichkeitsprüfung, die aufzeigt, dass der Kiesabbau und die Auffüllung umweltverträglich sind.

Rückbau der bestehenden Verbindungsstrasse

In der Abschlussphase des Gestaltungsplans «Rafzerfeld Ost» wird mit dem Bau der definitiven Rüdlingerstrasse die bestehende Verbindungsstrasse rückgebaut sowie der Geländeeinschnitt aufgefüllt und rekultiviert.

Der Gestaltungsplan stellt den kontinuierlichen Abbau und die Wiederauffüllung sicher.

Mit der Endgestaltung und dem Rückbau aller Anlagen wird dafür gesorgt, dass das Gebiet wieder landwirtschaftlich genutzt werden kann und naturnahe Flächen zur ökologischen Vernetzung im Gebiet beitragen.

Öffentliche Auflage

Die Unterlagen des Gestaltungsplans, der Umweltverträglichkeitsprüfung und des Rodungsgesuchs liegen während 60 Tagen vom 10. Mai bis 8. Juli 2023 öffentlich auf.

Während dieser Frist kann sich jedermann zum Entwurf äussern. Die Einwendungen haben einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten.

Sie sind schriftlich im Doppel bis zum 8. Juli 2023 (Datum des Poststempels) dem Amt für Raumentwicklung einzureichen.

Die Unterlagen können auf der Webseite der Gemeinde eingesehen werden.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

HüntwangenNaturRafz