Der Gemeinderat Rafz möchte in Erinnerung rufen, dass seit September 2010 das Parkieren auf öffentlichem Grund nachts gebühren- und bewilligungspflichtig.
parkplatz
Ein Parkplatz mit Autos. - Pixabay
Ad

Jedes Fahrzeug, welches zwischen 22.00 Uhr und 06.00 Uhr regelmässig, das heisst innert 30 Tagen dreimal oder häufiger, auf öffentlichem Grund oder allgemein zu-gänglichen Plätzen in Rafz parkiert, benötigt eine kostenpflichtige behördliche Bewil-ligung.

Sind Sie auf einen Parkplatz auf öffentlichem Grund angewiesen? Dann bitten wir Sie, dies der Gemeindeverwaltung Rafz, Abteilung Sicherheit vorgängig zu melden. Die Gebühren für die Nutzung des öffentlichen Grundes – je nach Fahrzeugkategorie gelten verschiedene Tarife – wer-den Ihnen anschliessend in Rechnung gestellt.

Mit einem abgeschlossenen Nachtparkvertrag dürfen Sie Ihr Fahrzeug, im Rahmen der jeweils geltenden Vorschriften, auf öffentlichem Grund parkieren. Bitte denken Sie daran, dass Sie mit der Entrichtung der Nachtparkgebühr keinen Anspruch auf einen bestimmten Parkplatz haben.

Weitere Details zur Nachtparkverordnung finden Sie auf der Gemeindehomepage unter www.rafz.ch.

Ad
Ad