Wie die Gemeinde Rafz informiert, wurde unter anderem am 27. November 2023 das Budget 2024 der politischen Gemeinde genehmigt und der Steuerfuss festgesetzt.
Das Dorfzentrum von Rafz.
Das Dorfzentrum von Rafz. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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187 Stimmberechtigte (6,3 Prozent von 2972 Stimmberechtigten) der Politischen Gemeinde Rafz haben an der Gemeindeversammlung vom Montag, 27. November 2023, zwei Beschlüsse gefasst.

Ein Baukredit von 4,075 Millionen Franken mit einem Anteil neuer Ausgaben von 761'000 Franken für die Sanierung und Aufwertung der Märktgass wurde bewilligt.

Das Budget 2024 der Politischen Gemeinde Rafz wurde genehmigt und der Steuerfuss auf 113 Prozent (wie bisher) festgesetzt.

Das Protokoll der Gemeindeversammlung mit den gefassten Beschlüssen liegt ab Freitag, 1. Dezember 2023, während 30 Tagen zur Einsichtnahme in der Gemeindeverwaltung, Präsidiales und Dienste, im Gemeindehaus Rafz auf und steht auch auf der Gemeinde-Webseite zur Verfügung.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen die gefassten Beschlüsse kann von der Veröffentlichung an gerechnet beim Bezirksrat Bülach wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert fünf Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen und im Übrigen innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden.

Begehren um Berichtigung des Protokolls können in Form einer Aufsichtsbeschwerde innert 30 Tagen ab Beginn der Auflage erhoben werden.

Die Rekurs- beziehungsweise Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist soweit möglich beizulegen.

Die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen. In Stimmrechtssachen werden Verfahrenskosten nur erhoben, wenn das Rechtsmittel offensichtlich aussichtslos ist.

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