Der Gemeinderat hat im aktuellen Gebührentarif punktuell Anpassungen vorgenommen. Diese treten ab 1. Januar 2021 in Kraft.
Rafz Ortsschild. - Keystone
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Der Gebührentarif der Politischen Gemeinde Rafz, welche mit Ausnahme der Eigenwirtschaftsbetriebe (Abfall, Abwasser, Antenne und Wasser) sämtliche Gebühren der Gemeinde regelt, besteht seit Anfang 2018. Der Gemeinderat überprüft die festgelegten Gebühren jährlich.

Die erfolgte Überprüfung zeigt, dass punktuell in gewissen Bereichen Anpassungen erforderlich sind. Im Wesentlichen sind dies:

- Präzisierung bei der Mehrwertsteuer

- Ziffer 4 Benützungsgebühren für Einrichtungen des Schwimmbads Hüslihof: Hinweis, dass in den Eintrittspreisen die Mehrwertsteuer enthalten ist, Wegfall Hinweis Depot für Schliessfächer sowie neu Hinweis auf Depotgebühr für Saisonkarten

- Ziffer 5 Bürgerrecht: Präzisierung, welche Grundkenntnistests kostenpflichtig und welche gratis sind sowie Hinweis, dass bei einer Ablehnung für die bereits erfolgten Standortbestimmungen dennoch Kosten anfallen

- Ziffer 9 Forstwesen: Korrektur falsch angegebener Preis für 1 Ster Holz, Länge ca. 50 cm sowie nicht publizierter Preis von 1 Ster Holz, Länge ca. 100 cm, wobei die Preise unverändert blieben sowie Korrektur bei falsch hinterlegten Holzlängen (1 Ster Buche und Föhre 100 cm anstatt 50 cm)

- Ziffer 13 Einwohnerdienste (Meldewesen, Einwohnerregister): Textliche Anpassungen sowie neu Gebühr für Abmeldebestätigung bei Wegzug ins Ausland sowie bei Wohnsitzbestätigung für SBB-Generalabonnement

- Ziffer 15 Polizeiwesen: Keine textlichen Anpassungen

- Ziffer 16 Schulwesen: Neu Aufnahme der Tarife für die schulergänzenden Tagesstrukturen in einem separaten Artikel gemäss Verordnung über die schulergänzenden Tagesstrukturen der Politischen Gemeinde Rafz

Die detaillierten Anpassungen des Gebührentarifs können bei der Gemeindeverwaltung, Abteilung Kanzlei, Ebene 3, eingesehen werden und stehen per 1. Januar 2021 auf der Webseite www.rafz.ch zur Verfügung.

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