Udligenswil empfiehlt ein regelmässiges überprüfen des Testaments
Wie die Gemeinde Udligenswil berichtet, ist es wichtig, ein Testament mindestens alle fünf Jahre zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.
Wer ein Testament verfasst, bezieht sich dabei auf die aktuelle persönliche und finanzielle Situation. Im Lauf des Lebens können sich diese Rahmenbedingungen jedoch ändern. Deshalb ist es wichtig, ein Testament von Zeit zu Zeit – mindestens alle fünf Jahre – zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.
Das Teilungsamt stellt oft fest, dass die verstorbene Person ihren letzten Willen nicht korrekt aufs Papier bringen konnte bzw. dass die nahestehenden Angehörigen der verstorbenen Person der Meinung sind, dass mit dem vorliegenden Testament alles klar geregelt sei. Leider ist dem nicht immer so. Deshalb lohnt es sich, das verfasste Testament mindestens alle fünf Jahre zu überprüfen und bei Unsicherheiten eine Fachperson zu kontaktieren.
Ein Testament darf ganz oder auch nur teilweise aufgehoben werden
Für grössere Änderungen empfiehlt es sich, ein komplett neues Testament zu verfassen. Zu vermerken ist im späteren Testament unbedingt, dass die alte Version widerrufen wird. Oder noch besser ist das Vernichten des früheren Testaments. Das spätere Testament muss dieselben Formvorschriften erfüllen wie das bisherige. Dabei ist wichtig, dass das Testament von Hand geschrieben, unterzeichnet und datiert ist.
Kleinere Änderungen können entweder im bestehenden Testament oder auf einem separaten Blatt vermerkt werden. Wer ein Testament ändern möchte, sollte genau festhalten, welche Teile der alten Fassung bestehen bleiben und welche aufgehoben werden sollen. Für Nachträge und Änderungen gelten dieselben Formvorschriften wie für ein neues Testament. Rechtlich heikel sind zum Beispiel durchgestrichene Passagen oder Änderungen, die nicht einzeln unterschrieben und datiert sind.