Buchrain räumt Grabstätten auf dem Friedhof
Wie die Gemeinde Buchrain mitteilt, läuft am 28. Februar 2022 die Grabesruhe für Erdgräber aus 2001 und Urnen- und Kindergräber aus dem Jahr 2011 aus.

Die Grabesruhe in der Gemeinde Buchrain dauert bei Erdbestattungen 20 Jahre für Erwachsene und Kinder ab sechs Jahren, zehn Jahre für Kinder unter sechs Jahren. Bei Urnenbestattungen beträgt die Grabesruhe zehn Jahre.
Für Erdbestattung sind Gräber mit Bestattungsjahr 2001 und bei Urnenbeisetzung, Urnengräber mit Bestattungsjahr 2011, sowie Kindergräber mit Bestattungsjahr 2011 sind die Grabesruhen abgelaufen.
Die Konzessionsdauer für Familiengräber kann verlängert werden
Für Familiengräber gilt die vereinbarte Konzessionsdauer. Diese kann gemäss Reglement für das Friedhof- und Bestattungswesen der Gemeinde Buchrain verlängert werden. Die betroffenen Familien- und Reihengräber sind mit einer Hinweistafel markiert.
Die Angehörigen der Verstorbenen können die Grabmale und die Pflanzen bis zum 28. Februar 2022 entfernen. Nach diesem Termin verfügt die Friedhofverwaltung über die noch vorhandenen Grabmale, Pflanzen, und so weiter.
Die Grabräumung durch die Friedhofverwaltung erfolgt kostenlos. Weitere Informationen sind auf der Gemeindewebseite zu finden.