Wie die Gemeinde Buchrain informiert, gilt wieder vom 1. April bis 31. Juli eine Leinenpflicht für Hunde im Wald und dessen Nähe zum Schutz der Wildtiere.
Gemeinde von oben
Buchrain. - Gemeinde Buchrain
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Vom 1. April bis am 31. Juli gilt im Kanton Luzern eine Leinenpflicht für Hunde im Wald sowie näher als 50 Meter zum Waldrand.

Sie dient während der Brut- und Setzzeit dem Schutz der Wildtiere und ihrer Jungen.

Durch frei laufende Hunde besonders gefährdet sind trächtige Rehe und ihre frisch gesetzten Kitze, junge Feldhasen, Füchse oder Dachse sowie am Boden brütende Vögel und ihre Gelege.

Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald und andere Interessengruppen haben in den vergangenen Jahren sehr viel Aufklärungsarbeit geleistet, um Hundehalter verstärkt zu sensibilisieren.

In Wildtier- und Naturschutzgebieten gilt die Leinenpflicht ganzjährig

Widerhandlungen gegen die Leinenpflicht werden als Ordnungsbusse geahndet und mit 100 Franken gebüsst.

Die Leinenpflicht für Hunde gilt ganzjährig im eidgenössischen Jagdbanngebiet Tannhorn, im Wasser- und Zugvogelreservat von nationaler Bedeutung Wauwilermoos sowie in allen Naturschutzgebieten.

Widerhandlungen gegen die Leinenpflicht in Schutzgebieten können mit dem revidierten Bundesrecht seit dem 1. Januar 2020 ebenfalls im Ordnungsbussenverfahren geahndet werden.

Die Busse bei Missachtung des Leinenzwangs in Wildtier- und Naturschutzgebieten beträgt 150 Franken.

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